Wiener Börse scheitert vor dem Verfassungsgerichtshof

Die slowenische Wirtschaft betreffend

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Mai 2011 19 17:09

Wiener Börse scheitert vor dem Verfassungsgerichtshof

Ungelesener Beitrag von arcalis

volksgruppen.orf.at

Wiener Börse im Clinch mit Ljubljana

Die Wiener-Börse-Holding CEE Stock Exchange Group ist im Rechtsstreit mit der slowenischen Wertpapierbehörde über den Stimmrechtsentzug in ihrer slowenischen Tochter, Ljubljanska borza, nun auch vor dem slowenischen Verfassungsgerichtshof gescheitert.

Rechtsstreit mit Wertpapierbehörde verloren
Dieser hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) nicht zur Entscheidung angenommen, "weil die angegebene Verletzung von Grundrechten nicht gegeben ist", lautet der nunmehr vorliegende Beschluss des Verfassungsgerichts. (...)

Das Verfassungsgericht habe im Fall Wiener Börse der ATVP recht gegeben, betonte die ATVP. Wie sie weiter mitteilte, bekam die ATVP außerdem im März auch im Fall eines gegen die Wiener Börse verhängten Bußgeldes vom Obergericht in Ljubljana recht. Die ATVP hatte die Wiener Börse wegen Verletzung der Übernahmeregelung mit einer Strafe von fast 100.000 Euro belegt.

Der Rechtsstreit zwischen der Wiener Börse und der Wertpapierbehörde läuft seit der Übernahme der Börse Ljubljana im Jahr 2008. Hintergrund des Streits ist eine Novelle des Übernahmegesetzes. Ende Juni 2008 hatte die Wiener Börse 81,01 Prozent der Anteile an der Börse Ljubljana gekauft. Das Closing erfolgte aber erst Anfang Oktober 2008. Zwischen dem Verkauf und dem Closing wurde das slowenische Übernahmerecht novelliert, was zu dem Rechtsstreit führte. Nach den neuen Übernahmebestimmungen ist die Wiener Börse verpflichtet, auch die restlichen Anteile zu übernehmen.

Die ATVP hatte im Dezember 2008 die Stimmrechte der Wiener suspendiert, um durch diesen Akt ein Übernahmeangebot für die restlichen Anteile von 19,99 Prozent der Minderheitsaktionäre zu erzwingen. Die Wiener hatten im Jänner 2010 die Klage über den Stimmentzug vor dem OGH verloren. Durch das OGH-Urteil wurden sie zur Legung eines Pflichtangebots für die restlichen Anteile der Börse Ljubljana verpflichtet.
Ist ja schon erstaunlich, dass eine Änderung der rechtlichen Situation nach dem Verkauf dann einen Käufer trotzdem verpflichtet. Aber ist wohl keine Verletzung von Grundrechten, wenn ich im Nachhinein dann plötzlich noch weitere Verpflichtungen habe, die zum Kaufzeitpunkt noch nicht gesetzlich festgelegt waren. :denk:
Also immer schön die AGB lesen, wenn ihr mal irgendwo eine Börse kauft :mrgreen:
:grillen: :stoesschen: :rose: :hofmachen:
Versuchungen sollte man nachgeben.
Wer weiß, ob sie wiederkommen!

Oscar Wilde
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