Die "gespaltene Zunge" der Österreicher lässt sich ganz gut in einem Interview mit dem österreichischen Außenminister erkennen.
Premierminister Borut Pahor sagt, Slowenien sei in Bezug auf Österreichs Staatsvertrag der Rechtsnachfolger Jugoslawiens. Ist das so?
Spindelegger:In dieser Frage sind wir ganz anderer Auffassung. Es entspricht nicht unserem Rechtsverständnis, dass alle Staaten Ex-Jugoslawiens automatisch Rechtsnachfolger sind. Das ist rechtlich nicht vertretbar, weil der Staatsvertrag ein in sich geschlossener Vertrag ist, primär abgeschlossen zwischen den Alliierten und Österreich. Jugoslawien und die Tschechoslowakei haben nur mitunterzeichnet. Wir treten dem vehement entgegen, dass hier versucht wird, völkerrechtlich einen Punkt zu machen. Das ändert aber nichts daran, dass wir die Pflicht haben, den Staatsvertrag umzusetzen.
Wir halten fest, seiner Meinung nach hat Slowenien da nix zu melden, denn nicht Slowenien hat "nur" mitunterzeichnet, sondern Jugoslawien. Macht Sinn, dass Slowenien das nichts angeht, schließlich war Serbien-Montenegro der Nachfolgestaat. Die haben sich anscheinend um die slowenisch-stämmigen zu kümmern.
Na gut, dann hat Österreich mit Südtirol doch garantiert nichts zu tun, denn da gibt es ja noch nicht mal einen Staatsvertrag. Aber.....
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/505001/index.do hat geschrieben:Wie heftig waren die diplomatischen Störungen im Verhältnis zu Italien nach Martin Grafs Südtirol-Äußerungen?
Spindelegger: Es gab einen Brief des italienischen Außenministers an die Nationalratspräsidentin und auch an mich. Weil der fälschliche Eindruck entstanden war, es würde sich um eine Meinung des Nationalrats handeln. Das war unangenehm und wurde von uns richtiggestellt.
Entscheidend ist jedenfalls, dass Österreich seine Schutzfunktion für Südtirol voll ausübt. Aber diejenigen, die diese Schutzfunktion in Anspruch nehmen sollen, sind die Südtiroler. Von österreichischer Seite künstlich nach Südtirol hineinzurufen, das ist garantiert der falsche Weg.
Ok, also Südtiroler können und sollen sich jederzeit an die "Schutzmacht"
Österreich wenden, wenn was sein sollte. Aber Slowenien hat gefälligst die Schnauze zu halten, wenn die slowenischstämmige kärntner Minderheit sich in den ihnen zugesicherten Minderheitenrechten benachteiligt sieht. :denkend_smilie:
Es ist für mich zumindest sehr herausfordernd dieser Logik folgen zu können. Schließlich haben sich die kärntner Slowenenverbände an die SLO Regierung gewandt. Nicht umgekehrt.
Hier noch etwas zur Minderheitenfeststellung.
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/2113595/fuer-wider-minderheitenzaehlung.story hat geschrieben:"In einem aufgeheizten Klima wie in Kärnten ist eine solche Minderheitenfeststellung äußerst problematisch", sagt Verfassungsjurist Theo Öhlinger von der Universität Wien. Viele würden sich scheuen, sich als Slowenen zu bekennen. Umgekehrt könnten sich auch Sympathisanten der Minderheiten als Slowenen ausgeben um das Ergebnis zu verfälschen (so passiert bei der Volkszählung 1976, nach welcher es mehr Slowenen in Wien als in Kärnten gab.) "Man kommt in jedem Fall zu einem falschen Ergebnis", so Öhlinger. Und dieses würde dann zu politischen Zwecken missbraucht.
"Eine solche Zählung reduziert die Menschen auf eine eindimensionale Identität", warnt Marjan Sturm, Obmann des Zentralverbandes slowenischer Organisationen. Das entspräche nicht mehr der heutigen Zeit. "Wir sind ja nicht mehr im 19. Jahrhundert." Zwar gebe es auch in Slowenien Volkszählungen, welche nach dem nationalen Bekenntnis und der Sprachenkompetenz fragen. Allerdings würden die Rechte der Minderheiten nicht von diesen Bekenntnissen abgeleitet.
"Wenn ich einer Minderheit angehöre, muss ich mich ja nicht verstecken", wundert sich hingegen BZÖ-Landtagspräsident Josef Lobnig. Er hält auch die Unentschlossenheit der Kärntner Slowenenvertreter für fragwürdig. "Will man wirklich eine politische Lösung, muss eine geheime Minderheitenfeststellung erfolgen, damit wir dann auf diesen Zahlen aufbauen können." Das letzte Volkszählungsergebnis dürfe nicht als Grundlage für eine Lösung dienen. Damals sei die Bevölkerung nach Umgangssprachen befragt worden. Diese spiegle aber nicht die wahre Stärke einer Minderheit wider. "Das war eine völkische Zwangszuordnung", wettert Lobnig.
"Solange die Volksgruppenzugehörigkeit zum Nachteil ausgelegt werden kann und Minderheitenrechte mit Füßen getreten werden, ist eine solche Feststellung nicht zulässig", entgegnet Rudi Vouk vom Rat der Kärntner Slowenen. "Man sollte davon wegkommen, dass sich irgendjemand zu irgendetwas bekennen muss", betont Vouk. "Denn das ist uraltes Gedankengut."
Und das hier noch zum derzeitigen Stand.