Rechnungspflicht ab 1. Oktober 2015
Moderator: Trojica
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Mär 2015
04
20:01
Rechnungspflicht ab 1. Oktober 2015
Wer ab dem 1. Oktober dieses Jahres beruflich Bargeld annimmt, ist verpflichtet eine Rechnung auszustellen, auf der dann auch eine individuelle Nummer des Finanzamtes enthalten sein wird. Dazu werden die Kassensysteme mit dem Finanzamt verbunden und so weiß das Finanzamt in Echtzeit, wo was abgerechnet wurde. Außerdem sind die Kunden verpflichtet, die Rechnung anzunehmen und beim Verlassen des z.B. Lokals dabei zu haben für etwaige Kontrollen. Wirklich ernsthaft meinen es die Politiker mit diesem Teil des Gesetzes jedoch anscheinend nicht, denn bestraft wird es nicht, wenn die Rechnung liegen gelassen wird.
Versprochen werden sich Mehreinnahmen von 50 bis 100 Millionen Euro. Hoffentlich sind sie da nicht etwas zu optimistisch.
Versprochen werden sich Mehreinnahmen von 50 bis 100 Millionen Euro. Hoffentlich sind sie da nicht etwas zu optimistisch.
Nazadnje še, prijatlji,kozarce zase vzdignimo,ki smo zato se zbrat'li,ker dobro v srcu mislimo.
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Mär 2015
04
20:22
Re: Rechnungspflicht ab 1. Oktober 2015
????.... ...macht man das nicht normalerweise so?
Kassensystem mit dem Finanzamt verbunden...??
auch heute sind "Kassenzettel" mit Steuernummer und allem möglichen bestückt, und in Zukunft muß der Fliesenleger seine vernetzte Kasse mit sich rumschleppen??...alter Schwede....jehr mehr solcher Mist umso mehr Betrug...
warum nicht einfach den Termin in der Autowerkstatt übers Finanzamt buchen...
lg
Kassensystem mit dem Finanzamt verbunden...??
auch heute sind "Kassenzettel" mit Steuernummer und allem möglichen bestückt, und in Zukunft muß der Fliesenleger seine vernetzte Kasse mit sich rumschleppen??...alter Schwede....jehr mehr solcher Mist umso mehr Betrug...
warum nicht einfach den Termin in der Autowerkstatt übers Finanzamt buchen...
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Mär 2015
05
17:53
Re: Rechnungspflicht ab 1. Oktober 2015
Es geht nicht um die Umsatzsteuer-ID einer Firma, die überall stehen muss. Es geht um eine eigene Nummer extra für diesen einen Kassenbon. Was die Handwerker angeht, so geht das in der Regel auf Rechnung und wird seltener bar bezahlt.
Seit ich aber mal bei Carglas in Slowenien meine Steuernummer angeben musste als ich einen Steinschlag reparieren ließ, wundern mich solche Sachen nicht mehr. Von dem her würden mich auch Werkstattermine über das Finanzamt nicht mehr beunruhigen.
Seit ich aber mal bei Carglas in Slowenien meine Steuernummer angeben musste als ich einen Steinschlag reparieren ließ, wundern mich solche Sachen nicht mehr. Von dem her würden mich auch Werkstattermine über das Finanzamt nicht mehr beunruhigen.
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Mär 2015
05
23:25
Re: Rechnungspflicht ab 1. Oktober 2015
wird immer werden, der Kontrollwahn. Steuerkassen sind leer,
zu viel Beamte am Hebel, welche versorgt sein wollen...da holt man es von den ganzen Konsumenten -
denn wo sonst?
Die Spielautomaten der Spielcasinos sind direkt mit den Finanzämtern verbunden. Da geht kaum was
unter der Hand, außer am BlackJackTisch, Roulette usw.
( hatte ein Local dort mal berichtet, welcher direkt in der Finanzbehörde tätig ist. Mit der Wirtschaftskrise
ist aber der Umsatz gehörig in den Keller gegangen. Zahlreiche Italiener kommen herum zum Zocken )
zu viel Beamte am Hebel, welche versorgt sein wollen...da holt man es von den ganzen Konsumenten -
denn wo sonst?
Die Spielautomaten der Spielcasinos sind direkt mit den Finanzämtern verbunden. Da geht kaum was
unter der Hand, außer am BlackJackTisch, Roulette usw.
( hatte ein Local dort mal berichtet, welcher direkt in der Finanzbehörde tätig ist. Mit der Wirtschaftskrise
ist aber der Umsatz gehörig in den Keller gegangen. Zahlreiche Italiener kommen herum zum Zocken )
Mai 2015
01
16:02
Re: Rechnungspflicht ab 1. Oktober 2015
Slowenien: E-Rechnungen ab 1. Januar 2015 Pflicht
Die elektronische Rechnung ist seit Jahresbeginn im slowenischen öffentlichen Dienst zur Pflicht. Die Papierrechnung wird damit abgelöst. Ausländische Unternehmen die Lieferungen oder Dienstleistungen in Slowenien durchführen sind betroffen wenn sie einen Sitz oder eine Betriebstätte in Slowenien aufrechterhalten. Zudem können ab 1. Januar staatliche Käufe von Waren und Dienstleistungen nur über elektronische Auktionen abgewickelt werden.
Darauf weist die Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer aktuell hin. Eine Ausarbeitung von TaxSlovenia.com nennt Einzelheiten.
http://www.taxslovenia.com" onclick="window.open(this.href);return false;
Bei der E-Rechnung stellt das leistende Unternehmen dem Leistungsempfänger für erbrachte Dienstleistungen oder verkaufte Waren die Rechnung in elektronischer Form aus, damit wird die Rechnung in Papierform vollkommen ersetzt.
Für die Wirtschaft ist Art. 26 des Gesetzes über den Zahlungsverkehr für öffentliche Institutionen (Zakona o opravljanju plačilnih storitev za proračunske uporabnike, ZOPSPU-A , der die Rechnungsausstellung im öffentlichen Sektor regelt, ab 1. Januar 2015 entscheidend. Absatz 2 des Art. 26 ZOPSPU-A bestimmt, dass öffentliche Institutionen Rechnungen nur über UJP (Uprava za javna plačila, deutsch: Verwaltung für Zahlungen im öffentlichen Dienst) versenden und empfangen dürfen. UJPnet ist der einheitliche Einstiegs- und Ausstiegspunkt für den Austausch von E-Rechnungen im öffentlichen Sektor in Slowenien.
Juristische und natürliche Personen, die öffentlichen Institutionen Waren liefern, ihnen Dienstleistungen erbringen oder für sie Bauleistungen durchführen, dürfen eine Rechnung und dazugehörige Unterlagen in ausschließlich elektronischer Form übermitteln, und zwar:
online über UJPnet (http://www.ujp.gov.si" onclick="window.open(this.href);return false;) oder
über sonstige Anbieter von elektronischen Wegen, mit denen UJP Verträge abgeschlossen hat, wie zum Beispiel: Pošta Slovenije d. d., Petrol d. d., MARG Inženiring d. o. o., und weitere
über Banken, die in den Interbankenaustausch für E-Rechnungen integriert sind (namentlich sind 15 Banken benannt)
Eine E-Rechnung setzt sich zusammen aus:
einer Datei im XML-Format (mit der Dateiendung xml),
einem Umschlag, der genauso im XML-Format erstellt ist und "env" (envelope) genannt wird, und
auch der E-Rechnung im PDF-Format zur freien Auswahl.
Der Umschlag der E-Rechnung muss die Steuernummer des Empfängers enthalten, ansonsten wird die E-Rechnung durch UJPnet nicht anerkannt. Jede E-Rechnung muss ihren eigenen Umschlag mit der Bezeichnung "env" haben.
Die E-Rechnung muss mit den W3C-Standards und - Schemas unterschrieben werden. UJPnet kann jederzeit die Unterschrift „XADES“ oder „detached“ oder „enveloped“ oder „enveloping signature“ überprüfen. Unterschriebene E-Rechnungen auf UJPnet werden immer mit "enveloped" bezeichnet.
Das Gesetz über den Zahlungsverkehr für öffentliche Institutionen (ZOPSPU-A) gilt nur auf dem Gebiet der Republik Slowenien und ist somit verbindlich für:
einheimische Unternehmen und Unternehmer sowie
ausländische Unternehmen und Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen in Slowenien durchführen, wenn sie einen Sitz oder eine Betriebstätte in Slowenien aufrechterhalten.
Wenn die Warenlieferung oder Dienstleistungsausführung im Ausland erfolgt (zum Beispiel eine Hotelrechnung aus dem Ausland) oder der Lieferant keinen Sitz und keine Betriebstätte in Slowenien hat, ist keine E-Rechnung notwendig, falls nichts anderes vereinbart ist.
Newsletter 04/2014 "TaxSlovenia.com", herausgegeben von GOBBS svetovanje d.o.o., Kranj/Slowenien.
http://www.hannover.ihk.de/internationa ... ungen.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Die elektronische Rechnung ist seit Jahresbeginn im slowenischen öffentlichen Dienst zur Pflicht. Die Papierrechnung wird damit abgelöst. Ausländische Unternehmen die Lieferungen oder Dienstleistungen in Slowenien durchführen sind betroffen wenn sie einen Sitz oder eine Betriebstätte in Slowenien aufrechterhalten. Zudem können ab 1. Januar staatliche Käufe von Waren und Dienstleistungen nur über elektronische Auktionen abgewickelt werden.
Darauf weist die Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer aktuell hin. Eine Ausarbeitung von TaxSlovenia.com nennt Einzelheiten.
http://www.taxslovenia.com" onclick="window.open(this.href);return false;
Bei der E-Rechnung stellt das leistende Unternehmen dem Leistungsempfänger für erbrachte Dienstleistungen oder verkaufte Waren die Rechnung in elektronischer Form aus, damit wird die Rechnung in Papierform vollkommen ersetzt.
Für die Wirtschaft ist Art. 26 des Gesetzes über den Zahlungsverkehr für öffentliche Institutionen (Zakona o opravljanju plačilnih storitev za proračunske uporabnike, ZOPSPU-A , der die Rechnungsausstellung im öffentlichen Sektor regelt, ab 1. Januar 2015 entscheidend. Absatz 2 des Art. 26 ZOPSPU-A bestimmt, dass öffentliche Institutionen Rechnungen nur über UJP (Uprava za javna plačila, deutsch: Verwaltung für Zahlungen im öffentlichen Dienst) versenden und empfangen dürfen. UJPnet ist der einheitliche Einstiegs- und Ausstiegspunkt für den Austausch von E-Rechnungen im öffentlichen Sektor in Slowenien.
Juristische und natürliche Personen, die öffentlichen Institutionen Waren liefern, ihnen Dienstleistungen erbringen oder für sie Bauleistungen durchführen, dürfen eine Rechnung und dazugehörige Unterlagen in ausschließlich elektronischer Form übermitteln, und zwar:
online über UJPnet (http://www.ujp.gov.si" onclick="window.open(this.href);return false;) oder
über sonstige Anbieter von elektronischen Wegen, mit denen UJP Verträge abgeschlossen hat, wie zum Beispiel: Pošta Slovenije d. d., Petrol d. d., MARG Inženiring d. o. o., und weitere
über Banken, die in den Interbankenaustausch für E-Rechnungen integriert sind (namentlich sind 15 Banken benannt)
Eine E-Rechnung setzt sich zusammen aus:
einer Datei im XML-Format (mit der Dateiendung xml),
einem Umschlag, der genauso im XML-Format erstellt ist und "env" (envelope) genannt wird, und
auch der E-Rechnung im PDF-Format zur freien Auswahl.
Der Umschlag der E-Rechnung muss die Steuernummer des Empfängers enthalten, ansonsten wird die E-Rechnung durch UJPnet nicht anerkannt. Jede E-Rechnung muss ihren eigenen Umschlag mit der Bezeichnung "env" haben.
Die E-Rechnung muss mit den W3C-Standards und - Schemas unterschrieben werden. UJPnet kann jederzeit die Unterschrift „XADES“ oder „detached“ oder „enveloped“ oder „enveloping signature“ überprüfen. Unterschriebene E-Rechnungen auf UJPnet werden immer mit "enveloped" bezeichnet.
Das Gesetz über den Zahlungsverkehr für öffentliche Institutionen (ZOPSPU-A) gilt nur auf dem Gebiet der Republik Slowenien und ist somit verbindlich für:
einheimische Unternehmen und Unternehmer sowie
ausländische Unternehmen und Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen in Slowenien durchführen, wenn sie einen Sitz oder eine Betriebstätte in Slowenien aufrechterhalten.
Wenn die Warenlieferung oder Dienstleistungsausführung im Ausland erfolgt (zum Beispiel eine Hotelrechnung aus dem Ausland) oder der Lieferant keinen Sitz und keine Betriebstätte in Slowenien hat, ist keine E-Rechnung notwendig, falls nichts anderes vereinbart ist.
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