Ungelesener Beitrag
von MOMO
Adoptionsrecht für Homosexuelle soll kommen
Justizminister spricht vom Ende des "Heterosexismus im Familienrechtes" - Regierung schlägt völlige Gleichstellung mit heterosexuellen Partnerschaften vor
In Slowenien sollen homosexuelle Paare künftig heiraten und auch Kinder adoptieren können. Dies sieht ein Entwurf des neuen Familiengesetzbuches vor, mit dem sich die Mitte-Links-Regierung vorgenommen hat, homo- und heterosexuelle Partnerschaften vollständig gleichzustellen. Die am Montag angekündigten Änderungen sorgten umgehend für Aufregung in der konservativen Opposition. Die GegnerInnen drohen bereits mit einer Volksabstimmung gegen die geplante Neuregelung.
Veränderte Familiengemeinschaften
"Wir wollen mit diesem Gesetzbuch die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft mit anderen Familiengemeinschaften gleichstellen", sagte Familienminister Ivan Svetlik am Montag. In den letzten 25 bis 30 Jahren habe sich das Leben in Familiengemeinschaften wesentlich geändert, begründete der Minister die Anerkennung eines breiteren Familienkonzeptes. Mit dem Gesetzbuch soll erstmals das gesamte slowenische Familienrecht in einem Gesetz geregelt werden.
Schwul-lesbische Aktivisten in Slowenien, die seit Jahren für eine Gleichstellung kämpfen, begrüßten den Vorschlag. Seit 2006 können Homosexuelle im Nachbarland bereits eingetragene Partnerschaften eingehen, doch die PartnerInnen haben nicht die gleichen Rechte wie Ehepaare. Die homosexuelle Gemeinschaft fürchtet zugleich aber Reaktionen in der mit Vorurteilen behafteten slowenischen Gesellschaft. Jüngst häuften sich organisierte Angriffe auf Homosexuelle, die nationalistischen Gruppierungen zugeschrieben wurden.
Debatte soll Vorurteile beseitigen
Familienminister Svetlik rechnet mit einer "lebhaften" Debatte in dieser Frage, hofft aber, dass sie manche Vorurteile auch beseitigen wird. Der slowenische Staat wolle "allen Bürgern gleiche Rechte und eine Gleichstellung ungeachtet der sexuellen Orientierung geben", sagte Svetlik. Diskriminierung auf dieser Grundlage sei unzulässig. Die Regierung wolle deshalb konsequent auf der Gleichstellung beharren.
Streitpunkt Adoption
Für konservative PolitikerInnen ist vor allem die geplante Möglichkeit zur Adoption von Kindern ein rotes Tuch. Oppositionsführer und Ex-Premier Janez Jansa befand, dass die Lösung "einigen Naturgesetzen nach nicht in den slowenischen Rechtsrahmen gehört". Für die Volkspartei (SLS) ist der Gesetzesvorschlag schlicht "eine Katastrophe". Die christliche Partei "Neues Slowenien" (NSi) will das neue Familienkonzept sogar mit einer Volksabstimmung verhindern. Die Pläne greifen laut der NSi "in die tausendjährige traditionelle Auffassung der Familie" ein. Daher könnten sie nur realisiert werden, wenn es eine breite öffentliche Unterstützung gebe, so die nicht im Parlament vertretene Partei.
Die Regierung folgt mit ihren Vorschlag dem slowenischen Verfassungsgerichtshof. Dieser hat im Juni in einem Urteil erstmals deutlich gemacht, dass eine homosexuelle Partnerschaft mit einer Ehe oder heterosexuellen Lebensgemeinschaft vergleichbar ist. Auch in Sachen Adoptionsmöglichkeit folge man der bisherigen Rechtsprechung, so Justizminister Ales Zalar. Slowenische Gerichte hätten solche Adoptionen homosexueller Paare nämlich bereits anerkannt, wenn sie im Ausland stattfanden.
Periode des Heterosexismus zu Ende
"Das Familiengesetzbuch schafft die verfehlte Auffassung ab, dass sich Kinder nur in einer 'normalen' heterosexuellen Familie entwickeln können", schrieb Zalar in seinem Blog. "Aus wissenschaftlichen Erkenntnissen geht hervor, dass Homosexualität weder eine Sünde noch eine Geistesstörung oder eine erlernte Pathologie ist. Damit endet die Periode des Heterosexismus in unserem Familienrecht."
Die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft in Slowenien ist derzeit mit einem Partnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2005 geregelt. Das von der früheren konservativen Regierung verabschiedete Gesetz wurde von Homosexuellen von Anfang an als mangelhaft und diskriminierend kritisiert. Dem stimmte auch das Verfassungsgericht im konkreten Fall von Erbschaftsangelegenheiten zu.
quelle: diestandard.at
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