Trojica hat geschrieben: ↑28. Jan 2018 23:07Heisst aber, im Teilzeitbereich können Ĺöhne unter dieser Marge bezahlt werden???
Nein, der Mindestlohn gilt für alle. Dass jemand, der 50% arbeitet, nicht auf 100% Mindestlohn Anspruch hat, dürfte klar sein.
Tom hat geschrieben: ↑29. Jan 2018 09:36Was, bzw. wie dann vom Arbeitgeber die tatsächliche Arbeitszeit verrechnet wird, steht auf einem anderen Blatt.
Arbeitszeitbetrug ist beliebt, ganz unabhängig davon, ob es einen Mindestlohn gibt oder nicht. Aber ohne Mindestlohngesetz gäbe es dagegen auch keine Handhabe. Für alle Demokratien gilt dabei, wo kein Kläger da kein Richter, aber zumindest besteht die Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
Der Mindestlohn ist wie folgt definiert:
Ein Arbeitnehmer hat mindestens in Höhe des Mindestlohns Anspruch auf eine Vergütung für die geleistete Arbeit, wenn er Vollzeit beim Arbeitgeber in der Republik Slowenien arbeitet. Bei kürzeren Arbeitszeiten als Vollzeitbeschäftigte mindestens einen angemessenen Teil des Mindestlohns.
Aus der rechtlichen Grundregel ergibt sich, dass zum Mindestlohn alle Gehaltsbestandteile des Arbeitsverhältnisses gehören, also das Grundgehalt eines Arbeitnehmers für einen bestimmten Monat, der Lohnanteil für den Arbeitserfolg und die Zulagen, mit Ausnahme der Überstunden. Darüber hinaus hat das Gesetz zur Änderung des Mindestlohngesetzes (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 92/2015) aus dem Mindestlohn drei Zulagen für Arbeiten unter besonderen Arbeitsbedingungen herausgenommen, die sich aus der Arbeitszeitverteilung ergeben, und zwar:
- Zulagen für Nachtarbeit
- Zulagen für Sonntagsarbeit
- Zulagen für Feiertagsarbeit
Darüber hinaus ist es nicht möglich, in den Mindestlohn die Erstattung von Ausgaben einzubeziehen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu zahlen hat (z. B. Erstattung von Kosten für Lebensmittel während der Arbeit, für den Transport zur und von der Arbeit, Ausgaben für Dienstreisen) sowie keine anderen Vergütungen des Arbeitsverhältnisses (z.B. Urlaubsgeld, Abfindungen, Jubiläumsprämien)
http://www.mddsz.gov.si/si/delovna_podr ... lna_placa/
Tom hat geschrieben: ↑29. Jan 2018 09:36 Jetzt kenne ich Menschen in Slowenien, die 2-Schicht und auch im 3-Schichtbetrieb arbeiten. Da sind diese 842,37 €nur dann zu erreichen, wenn man keinen Tag krank war.
Sowas könnte sich nur durch Erfolgsprämien ergeben, denn Zulagen aus den Arbeitszeiten dürfen seit 2016 nicht mehr im Mindestlohn enthalten sein. Soll heißen, die kommen immer auf den Mindeststundensatz drauf.
Nazadnje še, prijatlji,kozarce zase vzdignimo,ki smo zato se zbrat'li,ker dobro v srcu mislimo.