Nach dem Strafgesetzbuch ist es möglich, dass bei einem Triebtäter, der sich in Sicherungsverwahrung befindet, diese zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn dieser sich chemisch oder auch körperlich freiwillig kastrieren läßt.
Peter hat geschrieben:
Da kann ich dir leider nur teilweise Beipflichten, es ist bewiesen, dass ein kleiner Teil der "voll Kastrierten" immer noch fähig sind sexuelle Gefühle wie auch Handlungen zu spüren und durchzuführen.
Mir fällt im Moment nicht der Name eines Kastrierten Triebtäters ein, der immer noch kleine Kinders mißbraucht hatte obwohl er eben "unfähig" erschien und ihn die Staatsanwaltschaft deswegen erstmal wieder laufen ließ, da er es ja gar nicht gewesen seien konnte.
Es ist wohl in der Tat so, dass auch bei jemandem, der sich hat kastrieren lassen, ein Rückfall nicht vollständig auszuschließen ist. Aber er ist unwahrscheinlicher, als wenn er gar nicht wirksam behandelt wurde - und das ist ja meist der Fall. Die werden jahrelang "therapiert" und spielen das Spielchen mit
. Die behandelnden Psychiater/Psychologen dürfen dann selbst (!) das Gutachten erstellen, ob und wie ihre eigene Behandlung angeschlagen hat und ob er ihrer Meinung nach wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden darf. Da irren sie leider häufiger - wie Fälle in der Vergangenheit zeigen. Die Gefahr, dass der Triebtäter - auch nicht selten hochintelligente Personen - "seinen" Sachverständigen jahrelang einlullt und verarscht, ist einfach zu groß. Da über so einen langen Zeitraum ja schon so was wie eine persönliche Beziehung aufgebaut wird, müßte schon mal auf alle Fälle eine Beurteilung durch mind. zwei weitere Sachverständige vorgeschrieben sein.
Und auch die aktuelle Rechtslage im Fall der Sicherungsverwahrung macht es nicht leichter. Hier in der Nähe ist der Knast in Werl. Da sitzen/sassen viele Schwerverbrecher in Sicherungsverwahrung, von denen sie jetzt einige rauslassen mußten.
Der eine Kinderschänder war noch nicht ganz draussen, da hat er in Duisburg wieder ein 10jähriges Mädchen fast zu Tode gewürgt. War irgendwann von 2 Wochen.
Die notwendige Freilassung dieser Sicherungsverwahrten führt ja auch dazu, dass ganze Polizeiinspektionen nicht anderes mehr machen, als so einen Kerl rund um die Uhr zu überwachen. Spitze!
Bei dem o.G. hatten sie die Dauerüberwachung übrigens eingestellt, weil dieser der Polizei gegenüber "zur Kooperation" bereit war. Seine erste Amtshandlung nach Abzug der Wachen war der Übergriff auf das Kind. Jo, soviel dazu.
Eine lebenslange Sicherungsverwahrung ist - siehe das aktuelle Urteil - gar nicht mehr so einfach umzusetzen. Ich hoffe, es fällt dem Gesetzgeber schnell was ein, wie man sie weiter wegschliessen kann. Es ging ja darum, dass eine Sicherungsverwahrung keine "Verlängerung der Strafhaft" sein darf. Sprich, auch die Unterbringung pp muß sich unterscheiden.
Da also Sicherungsverwahrung in der Zukunft manchmal vielleicht nicht umgesetzt werden kann, sollte man bei Triebtätern alle Möglichkeiten ausschöpfen.
Und im Hinblick auf diejenigen, die auf Bewährung rauskommen...mir ist lieber, dass sie rauskommen, weil sie sich kastrieren liessen, als wenn sie entlassen werden, weil sie ihren Psychiater um die Fichte geführt und "Heilung" vorgetäuscht haben.