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Re: Zdravo

Verfasst: 5. Sep 2023 13:18
von Milan

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Trojica hat geschrieben: 5. Sep 2023 12:48 Hab dann eine Staatsbürgerschaft für ein Land, wo der Staat restriktiv in dein Privatleben und Finanzen eingreift.
Hier ist die ärztliche Versorgung unter allem Niveau. Hier werden Behördengänge zum Alptraum. Hier dominiert ein Steuersystem, das brutal ist. Wenn ich die slowenische annehme, muss ich die deutsche aufgeben, das dortige soziale Netz verlassen. Gut in D ist auch nicht alles Gold was glänzt, nur wenn hier lebst stolperst über immer mehr Misthäufen, die stinken.
Das staatliche Denken und Handeln ist hier in der Entwicklung und auch nach 30 Jahren spürt man überall noch den totalitären Anspruch staatlicher Stellen. Es ist zwar viel passiert und es gibt die aufrichtigen Bestrebungen sich zu entwickeln aber die Mühlen mahlen langsam.....

Re: Zdravo

Verfasst: 7. Sep 2023 20:24
von France Prešeren
Das mit den 36 Jahren hat du bereits herausgefunden und von daher gehe ich davon aus, dass du nicht in Slowenien geboren wurdest, auch wenn du deine früher Kindheit dort verbracht hast, denn sonst wärst du von Amtswegen Slowene bei mindestens einem slowenischen Elternteil.

Es bleibt also die Einbürgerung. Dazu gibt es folgende Bedingungen:

- seit mindestens zehn Jahren in Slowenien lebt, davon die letzten fünf Jahre ununterbrochen vor Einreichung des Antrags,

- seit mindestens drei Jahren mit einem slowenischen Staatsbürger verheiratet ist und vor der Antragstellung tatsächlich mindestens ein Jahr ununterbrochen in Slowenien gelebt hat,

- durch Entzug oder Verzicht die slowenische Staatsbürgerschaft verloren hat und vor der Antragstellung tatsächlich mindestens sechs Monate ununterbrochen in Slowenien lebt,

- ein slowenischer Auswanderer oder dessen Nachkomme bis zur vierten Generation in gerader Linie ist und vor der Antragstellung tatsächlich mindestens ein Jahr in Slowenien gelebt hat,

- staatenlos ist und als Staatenloser vor der Antragstellung tatsächlich fünf Jahre ununterbrochen in Slowenien gelebt hat,

- über einen anerkannten Flüchtlingsstatus verfügt und vor der Antragstellung tatsächlich fünf Jahre ununterbrochen in Slowenien gelebt hat,

- mindestens eine Hochschulausbildung in Slowenien besucht und erfolgreich abgeschlossen hat und seit mindestens sieben Jahren, davon ununterbrochen mindestens ein Jahr vor der Einreichung des Antrags, tatsächlich in Slowenien gelebt hat,

- ist geboren und lebt seit seiner Geburt in der Republik Slowenien,

- ist minderjährig, lebt in Slowenien und seine Eltern, die die Staatsbürgerschaft der Republik Slowenien erworben haben, beantragen für ihn den Erwerb der slowenischen Staatsbürgerschaft

Dann gibt es noch die besonderen Einbürgerungen, für die Folgendes gilt:

- es besteht auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Einbürgerung, die den Erwerb der slowenischen Staatsbürgerschaft ermöglicht, wenn diese dem Land in einem bestimmten Bereich des gesellschaftlichen Lebens Vorteile bringt: wissenschaftlich, wirtschaftlich, kulturell, national oder ähnlich. Für die Erlangung gelten einfachere Bedingungen, da die Person nachweisen muss, dass sie sich tatsächlich seit mindestens einem Jahr in Slowenien aufhält und über einen geregelten Ausländerstatus verfügt. In diesem Fall kann er seine bisherige Staatsbürgerschaft behalten.

- Ausnahmsweise kann eine Person die Staatsbürgerschaft der Republik Slowenien erwerben, auch wenn sie die Bedingung eines ununterbrochenen einjährigen Aufenthalts in Slowenien nicht erfüllt und keinen geregelten Ausländerstatus hat, wenn sie einen außergewöhnlichen Beitrag zur Entwicklung der Republik Slowenien leistet Slowenien und die Steigerung des internationalen Ansehens oder der Anerkennung der Republik Slowenien werden berücksichtigt. Die Regierung der Republik Slowenien legt die Gründe für diese Art des Erwerbs der slowenischen Staatsbürgerschaft auf der Grundlage der Stellungnahme der zuständigen Abteilungsbehörde fest.

- Slowenische Auswanderer bzw. Nachkommen bis zur zweiten Generation derselben Linie und Angehörige der autochthonen slowenischen Volksgemeinschaft im Ausland, die aus nationalen Gründen Anspruch auf staatliche Leistungen erheben, müssen die Bedingungen eines dauerhaften Aufenthalts in Slowenien nicht erfüllen.
Der Absatz geht noch weiter, aber ich verstehe den Sinn nicht, der dann noch kommt und darum kann ich ihn nicht schlüssig übersetzen.

Jetzt kommt das, was die Mitarbeiterin auf der Gemeinde gemeint hat.

Dabei müssen sie eine mehrjährige persönliche aktive Bindung zur Republik Slowenien und eine mindestens fünfjährige aktive Tätigkeit in slowenischen Vereinen im Ausland oder anderen slowenischen Auswanderer-, Heimat- oder Minderheitenorganisationen nachweisen oder den Verlust ihrer slowenischen Staatsangehörigkeit aus nachvollziehbaren Gründen darlegen, oder dass ihnen aus nachvollziehbaren Gründen die slowenische Staatsbürgerschaft entzogen wurde und nun erneut um die Aufnahme in die slowenische Staatsbürgerschaft bitten. Dem Antrag sind Empfehlungen von Organisationen beizufügen, die ihre aktive Verbindung mit der Republik Slowenien bestätigen, sowie der Nachweis, dass die betreffenden Organisationen seit mindestens fünf Jahren tätig sind. Sie sollten nach Möglichkeit auch im Ausland ausgestellte amtliche Dokumente vorlegen, aus denen sich die slowenische Staatsangehörigkeit ausweisen lässt.

https://www.gov.si/teme/drzavljanstvo/

Re: Zdravo

Verfasst: 7. Sep 2023 20:45
von Trojica
Ich weis zwischenzeitlich, warum 2015 der Flüchtlingsstrom Slowenien links liegen gelassen hat und sich gen D ergossen hat.

Du findest hier so gut wie keine Dunkelhäutigen und keine zugereisten Kopftücher. Bosnier lasse ich hierbei aussen vor.

Re: Zdravo

Verfasst: 9. Sep 2023 11:31
von Trojica
Man braucht sich nicht zu wundern, dass um Slowenien fast alle auswanderwilligen Rentner einen Bogen machen und die meisten ausgewanderten Slowenen nicht mehr zurück kommen.