Slow. Staatsbürgerschaft abgeben? Formaler Weg? Ministerium?

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Moderator: Trojica

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Jan 2011 28 16:21

Slow. Staatsbürgerschaft abgeben? Formaler Weg? Ministerium?

Ungelesener Beitrag von Benutzer 989 gelöscht

gedenke die slow. Staatsbürgerschaft abzugeben, da ich noch zwei weitere Staatsbürgerschaften besitze
und meinen Umzug zu einem anderen Kontinent bereits seit paar Jahren plane.
Wie ist der formale Weg; kann die slow. Staatsbürgerschaft überhaupt völlig gelöscht werden; also nicht nur
die Abgabe der Pässe + Löschung der Steuernummer ist gemeint.
Welches Ministerium ist f. d. Löschung zuständig? Mir wurde gesagt, dass das Innenministerium dafür zuständig
ist; die Konsulate sind für solche Belange nicht zuständig? :gruebel:
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France Prešeren
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Jan 2011 28 18:03

Re: Slow. Staatsbürgerschaft abgeben? Formaler Weg? Minister

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Also die deutsche Staatsbürgerschaft abzulegen ist schon nicht einfach, außer man beantragt die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates ohne zuvor dies mit den deutschen Ämtern abgesprochen zu haben. Dann verfällt sie nämlich automatisch.

Diese Möglichkeit fällt als Slowene schon mal weg, da es in Slowenien gesetzlich problemlos ist mehrere Staatsangehörigkeiten zu besitzen. Ich kann mir aber schon vorstellen, dass die slowenische Botschaft und das Konsulat darüber Auskunft geben können, da sie ja auch sonst für Pässe zuständig sind.

Aus meiner Sicht wäre es aber am besten einfach gar nichts zu tun. Wenn dein slowenischer Pass abgelaufen ist, einfach nicht erneuern und zukünftig nur noch mit einem der anderen Pässe ausweisen. Ist ja kein Problem, noch nichtmal in Slowenien selbst, da du dich ja ausweisen kannst. Bleibst zwar Slowene, aber die Kosten für den Ausweis fallen weg und ansonsten gibts ja sowieso keine Verpflichtungen.

Heutzutage ist die Staatsangehörigkeit für das Aufenthalts- und Visumrecht relevant. Sonst würde mir gerade nicht einfallen, für was ich sie sonst brauche. Ist also egal, ob ich 100 habe oder nur eine. Mittel- oder Langfristig wird sich auch Deutschland nicht durchsetzen können mit der Ein-Pass-Politik. Inzwischen gibts sogar einen Ministerpräsidenten mit doppelter Staatsbürgerschaft und einen rationalen Grund dagegen hats auch noch nie gegeben. Die meisten Deutschen wollen es halt nicht, weil sie der Meinung sind, ein Mensch könne nur zu einem Staat gehören, denn sie selber haben ja auch nur eine. Als Mischlingskind weiß man es besser und mehr Geld bekomme ich auch nicht, wenn ich mehrere Staatsangehörigkeiten besitze. Im Gegenteil, muss sogar noch mehr bezahlen.

Wieviele "Ausländer" haben die frühere Staatsangehörigkeit schon zurückgegeben, um die deutsche zu bekommen?! Werden sie deshalb als Deutsche angesehen? Nur formell.
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Jan 2011 28 18:19

Re: Slow. Staatsbürgerschaft abgeben? Formaler Weg? Minister

Ungelesener Beitrag von Slowene93

ich hab die deutsche staatsbürgerschaft ...bekomme aber ständig post aus slowenien ich solle die slowenische staatsbürgerschaft annehmen weil ich sonst ausgebürgert werde da ich ja da ein wohnsitz und so weiter habe
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Jan 2011 31 16:42

Re: Slow. Staatsbürgerschaft abgeben? Formaler Weg? Minister

Ungelesener Beitrag von mimmi

Warum willst du die denn ablegen ? ( Wenn ich fragen darf )

LG, mimmi

Ist doch schön so Multi Kulti zu sein.

Ich hab nur zwei Staatsbürgerschaften.
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Re: Slow. Staatsbürgerschaft abgeben? Formaler Weg? Minister

Ungelesener Beitrag von Slowene93

darf ich in deutschland slowenischen und den deutschen pass besitzen?
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Re: Slow. Staatsbürgerschaft abgeben? Formaler Weg? Minister

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

http://www.eu-info.de/eu-familienrecht/staatsbuergerschaft-eu/7505/ hat geschrieben:EU-Ausländer können bei der Einbürgerung in Deutschland ihre Staatsangehörigkeit behalten, wenn auch ihr Land bei der Einbürgerung von Deutschen die doppelte Staatsangehörigkeit hinnimmt. Mit diesem Urteil entschied der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig im April 2004 zu Gunsten eines griechischen Psychotherapeuten. Der Kläger hatte in Bayern seine Einbürgerung beantragt, wollte aber auch seine griechische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben (BVerwG 1 C 13.03).

Das im Ausländergesetz verankerte Gegenseitigkeitserfordernis beziehe sich auf die Hinnahme der Mehrstaatigkeit in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten, erläutert das Gericht in einer Mitteilung. «Es verlangt hingegen nicht auch eine Übereinstimmung der übrigen Voraussetzungen und Folgen der Einbürgerung.»

Der Gesetzgeber habe mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 1999 die Einbürgerung für EU-Staatsangehörige erleichtern wollen, argumentieren die Leipziger Richter. Diese Erleichterung würde nicht erreicht, wenn man für die Gegenseitigkeit verlange, dass auch andere EU-Staaten die im Wesentlichen nur in Deutschland verankerte Anspruchseinbürgerung vorsehen. Nicht nur das Einbürgerungsrecht, sondern auch die Einbürgerungspraxis müssten dem Gegenseitigkeits-Erfordernis gerecht werden. Dies sei in Griechenland vom Verwaltungsgerichtshof festgestellt worden.
Da auch Slowenien die Doppelstaatsbürgerschaft erlaubt, darf also von einer ähnlichen Entscheidung im Falle eines Falles ausgegangen werden.

Allgemein ist jedoch zu beachten, dass man VOR der Beantragung einer weiteren Staatsbürgerschaft dies den deutschen Behörden mitteilt und die Gründe darlegt.


Dazu noch ergänzend:
http://www.eu-info.de/eu-familienrecht/staatsbuergerschaft-eu/doppelte-staatsangehoerigkeit-polen-zypern/ hat geschrieben:Polen und Zyprer können sich künftig in Deutschland einbürgern lassen, ohne ihre Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen. Möglich sei das auch für bestimmte Bürger aus den Niederlanden und aus Slowenien, teilte das Innenministerium am Montag in Stuttgart mit. Für Bürger zahlreicher anderer EU-Länder gilt diese Regelung schon seit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2004. Bedingung für die doppelte Staatsangehörigkeit ist, dass auch Deutsche in dem jeweiligen Land diese Möglichkeit haben.
Das Innenministerium hat auch entsprechende Informationen dazu: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/ ... gkeit.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Eltern.

Wer aus einem dieser Gründe Mehrstaater geworden ist, gibt diese Mehrstaatigkeit in der Regel an die eigenen Kinder weiter. In diesen Fällen wird die Mehrstaatigkeit nach deutschem Recht auf Dauer hingenommen, d.h. es besteht keine Optionspflicht, sich bei Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Man kann als Mehrstaater jedoch auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten (§ 26 StAG).
Damit kommen wir zur eigentlichen Frage des Threads, aber auf Deutschland bezogen: http://norm.bverwg.de/jur.php?rustag,26" onclick="window.open(this.href);return false;

-- Nachricht nachträglich hinzugefügt am 31.01.2011 20:46 --

Jetzt kann die Eingangsfrage auch umfassend beantwortet werden. Das Gesetz heißt auf slowenisch gleich wie im Deutschen. Hier findest du die formellen Sachen, um die slowenische Staatsangehörigkeit abzulegen: http://www.uradni-list.si/1/objava.jsp? ... vilka=1211" onclick="window.open(this.href);return false;
Ab §18.
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Re: Slow. Staatsbürgerschaft abgeben? Formaler Weg? Minister

Ungelesener Beitrag von Benutzer 989 gelöscht

mimmi hat geschrieben:Warum willst du die denn ablegen ? ( Wenn ich fragen darf )

LG, mimmi

Ist doch schön so Multi Kulti zu sein.

Ich hab nur zwei Staatsbürgerschaften.
Weil d. Einbürgerung/als Vollmember evtl. Probleme bereiten könnte(im Dritt-Staat); lt. der alten Verfassung konnte man die Staatsbürgerschaft ruhen lassen( f. evtl. re-aktivierung f. d. Rente) Heute ist d. slow. Staat an der Quote interessiert, weil im europ. Aussenverhältnis jede Seele zählt? Es geht eher um eine Frage, welche Option
wählbar ist ( konjunktive, gesehen? )
Letztendlich ist man nur Slowene, wenn man in Slo geboren, aufgewachsen, zur Schule gegangen ist, gearbeitet hat. Wer nur einen Pass in der Diaspora hat, ist noch lange kein Slowene.( meine Meinung ). Von daher ist die Abgabe der Staatsbürgerschaft nicht so dramatisch f. mich.
Nationalisten gibt es schon genug; die können dann d. Position übernehmen; unverbindlich! Jeder ist entbehrlich! :gaehn:
Slowene93 hat geschrieben:darf ich in deutschland slowenischen und den deutschen pass besitzen?
Das ist f. einen Europäer kein Problem; nur die Dritt-Staatler haben ein Problem; zb. die Türken. Die hätten gerne die Doppelstaatsbürgerschaft, weil diese nach der Abgabe ihrer Türkischen, alle Rechtsansprüche(zb. Erbrecht), verlieren. Darum haben viele Türken noch die Türkische, neben der deutschen Bürgschaft in petto`; auch wenn es offiziell nicht erlaubt ist.
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Re: Slow. Staatsbürgerschaft abgeben? Formaler Weg? Minister

Ungelesener Beitrag von Südslawe

Wozu die slowenische Staatsangehörigkeit ablegen?

Ich habe vor Jahren meinen deutschen Ausweis einfach nicht mehr verlängert, habe nurnoch meinen slowenischen Pass.
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Tom
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Re: Slow. Staatsbürgerschaft abgeben? Formaler Weg? Minister

Ungelesener Beitrag von Tom

Südslawe hat geschrieben:Wozu die slowenische Staatsangehörigkeit ablegen?

Ich habe vor Jahren meinen deutschen Ausweis einfach nicht mehr verlängert, habe nurnoch meinen slowenischen Pass.
Und was soll das bringen? Ich verstehe diese Haltung nur schwer. Entweder ich pflege meine Staatsbürgerschaft, oder ich lege sie ab. Konsequenter Weise solltest Du die Deutsche ablegen und nur noch die slowenische behalten. Das wäre dann ein überzeugender Zug und eine noch überzeugendere Haltung von Dir. Stehe hinter Deiner Überzeugung Slowene zu sein, denn auf die deutsche Staatsbürgerschaft legst Du ja offensichtlich keinen Wert.

Gruß
Tom
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Südslawe
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Re: Slow. Staatsbürgerschaft abgeben? Formaler Weg? Minister

Ungelesener Beitrag von Südslawe

Lege ich auch nicht.

Wozu diese ganzen Kosten bezahlen, ich werde den deutschen Pass einfach nie mehr verlängern, irgendwann müsste ich aus dem Register raus sein.
Gebe sowieso überall Slowenien als Nationalität an.
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