Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe?
Verfasst: 11. Sep 2016 13:54
Das slowenische Justizministerium hat einen Änderungsvorschlag eingereicht zur Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe. Die lebenslange Freiheitsstrafe gibt es in Slowenien noch nicht so lange. Sie wurde unter Janšas erster Regierungszeit 2008 eingeführt und konnte seit November 2008 ausgesprochen werden. Nach bald acht Jahren wurde diese Strafe in Slowenien kein einziges Mal verhängt.
Gemäß der jetzt noch gültigen Rechtsvorschrift kann eine lebenslange Haft für Genocid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Kriegsaggressionen, bei 2 oder mehr Terroranschlägen, Mord, Präsidentenmord, Geiselnahme, Bedrohung von Personen unter internationalem Schutz sowie bei einer ernsthaften Bedrohung der slowenischen Souveränität und ihrer demokratischen Grundordnung verhängt werden.
Desweiteren werden Änderungen bezüglich der terroristischen Bedrohung vorgeschlagen. Als Aufhetzung und öffentliche Verherrlichung des Terrorismus wird nicht mehr nur die tatsächliche Förderung von Terroranschlägen angesehen, sondern bereits Aufhetzung und öffentliche Verherrlichung dessen. Hinzu kommen soll der Straftatbestand, zu Zwecken des Terrorismus' ausreisen zu wollen, was mit 8 Jahren Haft bedroht werden soll. Für die Organisation solcher Fahrten für andere soll es sogar bis zu 10 Jahre Haft geben. Auch eine Ausweisung ist bei ausländischen Tätern in diesen Fällen vorgesehen.
Natürlich wird auch der Amtsschimmel nicht vergessen. So soll Amtsmissbrauch eines Mitarbeiters eines Ministeriums zukünftig mit zwei statt mit einem Jahr Haft bedroht werden.
Als von Deutschland geprägter Mensch könnte es etwas befremdlich wirken, dass niemand, möge er auch noch so gefährlich sein und eine Rückfallwahrscheinlichkeit noch so hoch sein, für immer eingesperrt werden kann. Alternativ bleibt in Slowenien eine maximale Freiheitsstrafe von 30 Jahren. In Norwegen sind es übrigens lediglich 21 Jahre. Nachdem auch Kroatien, BiH und Serbien keine lebenslange Freiheitsstrafe kennen, dürfte es diese offiziell auch in Jugoslawien nicht gegeben haben. Reine Vermutung, aber anders kann ich mir nicht erklären, weshalb gerade die Nachfolgestaaten Jugoslawiens diese Strafe zumeist nicht kennen. Stattdessen behilft man sich mit sehr langen Freiheitsstrafen. So ist die maximale Freiheitsstrafe in BiH 45 Jahre und in Kroatien sogar 50 Jahre.
Welche Erfahrungen Norwegen mit lediglich 21 Jahren Maximalfreiheitsstrafe gemacht hat, weiß ich nicht. Jedoch erscheinen mir auch 30 Jahre als relativ kurz für Menschen, die keinerlei Empathie in ihrem Gehirn haben. Andererseits, was hilft eine mögliche Höchststrafe von Lebenslang, wenn sie niemand verhängt? Aber schadet es deswegen, sich diese Möglichkeit für einen besonders krassen Fall offen zu lassen? Dass lebenslänglich nicht verhängt wird, um jemanden zu resozialisieren, dürfte klar sein. Es geht bei diesen extrem hohen Strafen auch nicht mehr um Abschreckung. Einziger Sinn und Zweck sehr langer Haftstrafen kann nur der Schutz anderer Menschen sein und ob der bei einem Häftling von vielleicht 50 Jahren bei seiner Entlassung nicht mehr nötig ist, wage ich zumindest zu bezweifeln.
Gemäß der jetzt noch gültigen Rechtsvorschrift kann eine lebenslange Haft für Genocid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Kriegsaggressionen, bei 2 oder mehr Terroranschlägen, Mord, Präsidentenmord, Geiselnahme, Bedrohung von Personen unter internationalem Schutz sowie bei einer ernsthaften Bedrohung der slowenischen Souveränität und ihrer demokratischen Grundordnung verhängt werden.
Desweiteren werden Änderungen bezüglich der terroristischen Bedrohung vorgeschlagen. Als Aufhetzung und öffentliche Verherrlichung des Terrorismus wird nicht mehr nur die tatsächliche Förderung von Terroranschlägen angesehen, sondern bereits Aufhetzung und öffentliche Verherrlichung dessen. Hinzu kommen soll der Straftatbestand, zu Zwecken des Terrorismus' ausreisen zu wollen, was mit 8 Jahren Haft bedroht werden soll. Für die Organisation solcher Fahrten für andere soll es sogar bis zu 10 Jahre Haft geben. Auch eine Ausweisung ist bei ausländischen Tätern in diesen Fällen vorgesehen.
Natürlich wird auch der Amtsschimmel nicht vergessen. So soll Amtsmissbrauch eines Mitarbeiters eines Ministeriums zukünftig mit zwei statt mit einem Jahr Haft bedroht werden.
Als von Deutschland geprägter Mensch könnte es etwas befremdlich wirken, dass niemand, möge er auch noch so gefährlich sein und eine Rückfallwahrscheinlichkeit noch so hoch sein, für immer eingesperrt werden kann. Alternativ bleibt in Slowenien eine maximale Freiheitsstrafe von 30 Jahren. In Norwegen sind es übrigens lediglich 21 Jahre. Nachdem auch Kroatien, BiH und Serbien keine lebenslange Freiheitsstrafe kennen, dürfte es diese offiziell auch in Jugoslawien nicht gegeben haben. Reine Vermutung, aber anders kann ich mir nicht erklären, weshalb gerade die Nachfolgestaaten Jugoslawiens diese Strafe zumeist nicht kennen. Stattdessen behilft man sich mit sehr langen Freiheitsstrafen. So ist die maximale Freiheitsstrafe in BiH 45 Jahre und in Kroatien sogar 50 Jahre.
Welche Erfahrungen Norwegen mit lediglich 21 Jahren Maximalfreiheitsstrafe gemacht hat, weiß ich nicht. Jedoch erscheinen mir auch 30 Jahre als relativ kurz für Menschen, die keinerlei Empathie in ihrem Gehirn haben. Andererseits, was hilft eine mögliche Höchststrafe von Lebenslang, wenn sie niemand verhängt? Aber schadet es deswegen, sich diese Möglichkeit für einen besonders krassen Fall offen zu lassen? Dass lebenslänglich nicht verhängt wird, um jemanden zu resozialisieren, dürfte klar sein. Es geht bei diesen extrem hohen Strafen auch nicht mehr um Abschreckung. Einziger Sinn und Zweck sehr langer Haftstrafen kann nur der Schutz anderer Menschen sein und ob der bei einem Häftling von vielleicht 50 Jahren bei seiner Entlassung nicht mehr nötig ist, wage ich zumindest zu bezweifeln.