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Gültigkeit von Beschränkungen

Verfasst: 17. Jan 2020 16:30
von Trojica
Wie ist die Gültigkeit einer Verkehrsbeschränkung , wie Gesvhwindigkeitsbegrenzung, Überholverbot etc auf einem Strassenabschnitt hier in Slo geregelt?

In D kommt nach dem Beginn eines Gebotsschildes irgendwann dessen Aufhebung oder die Aufhebung sämtlicher Streckenverbote durch das runde Schild mit den fünf quer verlaufenden Querbalken.
In Ö ist das auch so....nur hier in Slo habe ich dieses Schild noch nie gesehen.
Fallbeispiel: Es kommt ein Schild max 60 kmh.....wann darf wieder schneller gefahren werden....ab der nächsten Strassenkreuzung/ Einfahrt oder bis zum nächsten Gebotsschild.
Auch auf der Autobahn wäre die Interpretation dieser Verkehrsregel interessant.

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Hinzugefügt 1 Minute 5 Sekunden nach Erstellung des Beitrags

Trojica hat geschrieben: 17. Jan 2020 16:30 Wie ist die Gültigkeit einer Verkehrsbeschränkung , wie Geschwindigkeitsbegrenzung, Überholverbot etc auf einem Strassenabschnitt hier in Slo geregelt?

In D kommt nach dem Beginn eines Gebotsschildes irgendwann dessen Aufhebung oder die Aufhebung sämtlicher Streckenverbote durch das runde Schild mit den fünf quer verlaufenden Querbalken.
In Ö ist das auch so....nur hier in Slo habe ich dieses Schild noch nie gesehen.
Fallbeispiel: Es kommt ein Schild max 60 kmh.....wann darf wieder schneller gefahren werden....ab der nächsten Strassenkreuzung/ Einfahrt oder bis zum nächsten Gebotsschild, bzw. bis dich der erste überholt?
Auch auf der Autobahn wäre die Interpretation dieser Verkehrsregel interessant.

Re: Gültigkeit von Beschränkungen

Verfasst: 17. Jan 2020 18:06
von France Prešeren
Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen ist es eindeutig. Nach einer Kreuzung, Einmündung oder Auffahrt gilt wieder die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung. Damit meine ich die Geschwindigkeit, die ohne Angabe durch ein Schild an dieser Straße gültig ist. Also in einer Zone die jeweilige Geschwindigkeit wie z.B. 50 km/h innerorts oder 130 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf Landstraßen.

Diese Regelung ist allerdings kein slowenisches Novum. Diese Regelung gilt auch in Deutschland, aber weil der Staat in Deutschland seinen Bürgern nicht sonderlich viel zutraut :wink: , wird die Aufhebung einer Begrenzung immer mit einem Schild angezeigt in Deutschland.

Das ist extrem ungewohnt für Deutsche, für Slowenen ist es dagegen völlig normal und sie sehen da auch gar kein Problem.

Re: Gültigkeit von Beschränkungen

Verfasst: 24. Jan 2020 07:11
von robbie-tobbie
Ich war mir bisher auch nie sicher, und das, obwohl ich in den 80er Jahren doch tatsächlich meinen Mofa-Führerschein in damals noch Jugoslawien gemacht hatte (ging da schon mit 14, in Dland erst mit 15) :mrgreen:
Habe mich bisher aber intuitiv richtig so verhalten wie France beschrieben hat.

Re: Gültigkeit von Beschränkungen

Verfasst: 26. Jan 2020 17:11
von Benutzer 989 gelöscht
Trojica hat geschrieben: 17. Jan 2020 16:31 ...nur hier in Slo habe ich dieses Schild noch nie gesehen.
noch nie aufgefallen...


zu Tito-Zeiten konnte man in Slowenien auch mit 18 bereits den Auto-Führerschein machen, wogegen
die Deitschen erst ab 21 den "Führer"-Schein erwerben konnten

" Führer-Schein " ...wird vermutlich auch bald verboten oder umgemünzt, mit dem Grünen-Kanzler
Bild

Re: Gültigkeit von Beschränkungen

Verfasst: 27. Jan 2020 09:32
von Trojica
In Bad Radkersburg gibt es noch die Mohrenapotheke... von einem Slowenen betrieben....

Die Österreicher sind net so blöde wie die dekatenten Deutschen mit ihrer verkorksten Geschichte, womit sie vor der ganzen Welt in den Staub kriechen....

http://www.apo-mohren.at/