Mit dem Wohnmobil in Slowenien - was muss ich beachten?

Trautes Heim, Glück allein

Moderator: Trojica

Benutzeravatar

Thema-Ersteller
arcalis
Forumsüchtig geworden
Beiträge: 1362
Registriert: 4. Jan 2010 18:31
Geschlecht: weiblich
Slowenischkenntnisse: Keine
Wohnort: Welt
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal
Germany
Mär 2010 16 13:15

Mit dem Wohnmobil in Slowenien - was muss ich beachten?

Ungelesener Beitrag von arcalis

:absolvent: Hier erst einmal die wichtigsten Vorschriften:

Fahrer von Wohnmobilen brauchen einen Führerschein der entsprechenden Kategorie, es gilt für alle Insassen gilt die Gurtpflicht und entsprechende Sitzpflicht. Alle anderen Reisedokumente sind dieselben wie für Pkw.

Für den Transport von zusätzlichem Gepäck auf dem Dach oder am Heck des Wohnmobils gelten dieselben Vorschriften wie für Pkw – die Lasten dürfen auf der Vorderseite bis zu 1 m über die Fahrzeuglänge hinausragen und an der Rückseite bis maximal 1,5 m, wobei die Fahrzeuggesamtlänge 12 m nicht überschreiten darf. Ragt die Last im Heck über 1 m über das Fahrzeug hinaus, ist ein 25 cm x 25 cm großes quadratisches Schild mit rot-weißen Querstreifen anzubringen.

Hinsichtlich des Themas "Maut" empfehle ich einen Blick in das Forum "Strassenverkehr".

Das Übernachten in Wohnmobilen ist an besonderen Wohnmobil-Raststätten und auf Campingplätzen erlaubt.
:grillen: :stoesschen: :rose: :hofmachen:
Versuchungen sollte man nachgeben.
Wer weiß, ob sie wiederkommen!

Oscar Wilde
Benutzeravatar

Thema-Ersteller
arcalis
Forumsüchtig geworden
Beiträge: 1362
Registriert: 4. Jan 2010 18:31
Geschlecht: weiblich
Slowenischkenntnisse: Keine
Wohnort: Welt
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal
Germany
Mär 2010 16 21:41

Re: Mit dem Wohnmobil in Slowenien - was muss ich beachten?

Ungelesener Beitrag von arcalis

Darf ich frei stehen und übernachten? :ueberleg:

In Slowenien ist es generell nicht erlaubt, frei zu stehen und zu übernachten. Daher sollte man Camping- oder Stellplätze aufsuchen. Auch auf diversen Autobahnparkplätzen ist das Übernachten ausdrücklich gestattet.

Auf keinen Fall soll man in den Nationalparks frei stehen und übernachten. :nono:
Abgesehen davon, dass man das schon aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes nicht macht, können im Falle einer Kontrolle empfindliche Strafen drohen.
:hintern:
Benutzeravatar

MOMO
Forumsüchtig geworden
Beiträge: 2199
Registriert: 14. Jun 2009 22:44
Geschlecht: männlich
Slowenischkenntnisse: Fließend verstehen und sprechen
Wohnort:
Hat sich bedankt: 22 Mal
Danksagung erhalten: 70 Mal
Mär 2010 16 21:51

Re: Mit dem Wohnmobil in Slowenien - was muss ich beachten?

Ungelesener Beitrag von MOMO

wobei man, wie in den meisten Ländern, natürlich übernachten darf...also schlafen...kritisch wird es, wenn man typische Camperszenarien auslebt...also Markise ausrollen...tisch und stühle raus usw... denn Grill am Starßenrand anwerfen und daneben das 50l-fass sind nicht nach Zwangspause aus, auch wenn der Camper es so empfindet...


MOMO
Je mehr Löcher, desto weniger Käse
Benutzeravatar

Thema-Ersteller
arcalis
Forumsüchtig geworden
Beiträge: 1362
Registriert: 4. Jan 2010 18:31
Geschlecht: weiblich
Slowenischkenntnisse: Keine
Wohnort: Welt
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal
Germany
Mär 2010 17 09:58

Re: Mit dem Wohnmobil in Slowenien - was muss ich beachten?

Ungelesener Beitrag von arcalis

MOMO hat geschrieben:wobei man, wie in den meisten Ländern, natürlich übernachten darf...also schlafen...kritisch wird es, wenn man typische Camperszenarien auslebt...also Markise ausrollen...tisch und stühle raus usw... denn Grill am Starßenrand anwerfen und daneben das 50l-fass sind nicht nach Zwangspause aus, auch wenn der Camper es so empfindet...
MOMO
Du sagst es. Erlaubt ist es zwar offziell nicht, aber es wird vermutlich niemand ein Problem damit haben, wenn man dezent irgendwo an geeigneter Stelle übernachtet und morgens weiterfährt. Wo kein Kläger, da kein Richter. :absolvent:
Nur manche übertreiben es halt. Im Härtefall verschmutzen sie noch mit ihrem Müll, Abwasser oder Schlimmerem die Umwelt - man muss sich daher nicht wundern, wenn Kontrollen erfolgen. Durch den Boom beim Wohnmobiltourismus haben auch andernorts die Übernachtungsverbote und Kontrollen stark zugenommen - weil es auch unter den Mobilfahrern genug Leute gibt, die nur sich sehen und sich nicht wie ein Gast zu benehmen wissen.
:grillen: :stoesschen: :rose: :hofmachen:
Versuchungen sollte man nachgeben.
Wer weiß, ob sie wiederkommen!

Oscar Wilde
Benutzeravatar

Benutzer 989 gelöscht
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0
Mär 2010 17 13:24

Re: Mit dem Wohnmobil in Slowenien - was muss ich beachten?

Ungelesener Beitrag von Benutzer 989 gelöscht

wie schaut es mit der Kohlengrillerrei aus? Wird das noch großteils geduldet? oder sollte man Gas mitnehmen;
ich mag Gas nicht; daher die Frage
merci
Benutzeravatar

Thema-Ersteller
arcalis
Forumsüchtig geworden
Beiträge: 1362
Registriert: 4. Jan 2010 18:31
Geschlecht: weiblich
Slowenischkenntnisse: Keine
Wohnort: Welt
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal
Germany
Mär 2010 17 21:57

Re: Mit dem Wohnmobil in Slowenien - was muss ich beachten?

Ungelesener Beitrag von arcalis

Triglav hat geschrieben:wie schaut es mit der Kohlengrillerrei aus? Wird das noch großteils geduldet? oder sollte man Gas mitnehmen;
ich mag Gas nicht; daher die Frage
merci
Soweit ich weiß gibt es keine generelle Vorschrift, dass offenes Feuer in der Natur und damit auch das Grillen auf Campingplätzen verboten wäre. Es gibt Länder, wo das so ist. Ob das auf den CP dann immer so eingehalten wird, ist die andere Frage...
Die einzelnen Campingplätze in Slowenien regeln dies offenbar in ihren Platzordnungen. Jedenfalls weisen viele Plätze auf ihren Homepages darauf hin, dass Grillen mit Kohle erlaubt ist. Vielleicht ist Voraussetzung für diese Erlaubnis ein besonderer Feuerschutz in Form von auf dem Platz verteilten Feuerlöschstellen. Dies kenn ich aus Südfrankreich. Manchmal haben die CP auch zentrale Grillplätze, wo man dann zum Grillen hingeht.
In der freien Natur würde ich es lassen.

Und wo wir beim vernünftigen Grillen mit Kohle sind :essenbereit:
faltgrill.jpg
(9.38 KiB) 21-mal heruntergeladen
Funktioniert ganz gut - und soooo viel Platz hat man ja nun auch nicht. In den gesparten Raum kann man dann besser :prost: packen...
Zuletzt geändert von arcalis am 18. Mär 2010 00:30, insgesamt 1-mal geändert.
:grillen: :stoesschen: :rose: :hofmachen:
Versuchungen sollte man nachgeben.
Wer weiß, ob sie wiederkommen!

Oscar Wilde
Benutzeravatar

France Prešeren
Gehört zum Foruminventar
Beiträge: 5763
Registriert: 13. Jun 2009 13:34
Geschlecht: männlich
Slowenischkenntnisse: Umgangssprachlich (Smalltalk)
Wohnort: Novo mesto
Hat sich bedankt: 504 Mal
Danksagung erhalten: 996 Mal
Gender:
Slovenia
Mär 2010 17 22:01

Re: Mit dem Wohnmobil in Slowenien - was muss ich beachten?

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

arcalis hat geschrieben:Fahrer von Wohnmobilen brauchen einen Führerschein der entsprechenden Kategorie,
:erschrocken: Diese Slowenen...... :natuerlich:
Nazadnje še, prijatlji,kozarce zase vzdignimo,ki smo zato se zbrat'li,ker dobro v srcu mislimo.
Benutzeravatar

MOMO
Forumsüchtig geworden
Beiträge: 2199
Registriert: 14. Jun 2009 22:44
Geschlecht: männlich
Slowenischkenntnisse: Fließend verstehen und sprechen
Wohnort:
Hat sich bedankt: 22 Mal
Danksagung erhalten: 70 Mal
Mär 2010 17 22:19

Re: Mit dem Wohnmobil in Slowenien - was muss ich beachten?

Ungelesener Beitrag von MOMO

von offenen Feuer würd ich unbedingt abraten...da kann es überall Ärger geben.... das maximale ist noch auch `ner betonierten Raststätte an der Autobahn...aber ansonsten ist es auch hier verboten!
...und welche Kategorien?...du darfst nicht mehr als 3,5 tonnen wiegen??? :eek:

MOMO
Je mehr Löcher, desto weniger Käse
Benutzeravatar

Thema-Ersteller
arcalis
Forumsüchtig geworden
Beiträge: 1362
Registriert: 4. Jan 2010 18:31
Geschlecht: weiblich
Slowenischkenntnisse: Keine
Wohnort: Welt
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal
Germany
Mär 2010 17 23:10

Re: Mit dem Wohnmobil in Slowenien - was muss ich beachten?

Ungelesener Beitrag von arcalis

MOMO hat geschrieben:von offenen Feuer würd ich unbedingt abraten...da kann es überall Ärger geben.... das maximale ist noch auch `ner betonierten Raststätte an der Autobahn...aber ansonsten ist es auch hier verboten!
Ich sprach vom Grillen auf Campingplätzen, nicht irgendwo in der Landschaft. Da natürlich nicht. Und auf den CP kommt es dann darauf an, ob es gestattet ist.

Hab meinen Beitrag oben, wo ich mcih wohl mißverständlich :schwindlig: ausgedrückt hatte, daher etwas abgeändert.
Zuletzt geändert von arcalis am 18. Mär 2010 00:41, insgesamt 2-mal geändert.
:grillen: :stoesschen: :rose: :hofmachen:
Versuchungen sollte man nachgeben.
Wer weiß, ob sie wiederkommen!

Oscar Wilde
Benutzeravatar

Thema-Ersteller
arcalis
Forumsüchtig geworden
Beiträge: 1362
Registriert: 4. Jan 2010 18:31
Geschlecht: weiblich
Slowenischkenntnisse: Keine
Wohnort: Welt
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal
Germany
Mär 2010 17 23:49

Re: Mit dem Wohnmobil in Slowenien - was muss ich beachten?

Ungelesener Beitrag von arcalis

Welchen Führerschein benötige ich für welches Fahrzeug?


Da es hier in diesem Punkt offenbar "Verwirrung" gibt....
MOMO hat geschrieben:...und welche Kategorien?...du darfst nicht mehr als 3,5 tonnen wiegen??? :eek: MOMO
... und meine qualifizierten Beiträge bereits so kommentiert werden:
France Prešeren hat geschrieben:
arcalis hat geschrieben:Fahrer von Wohnmobilen brauchen einen Führerschein der entsprechenden Kategorie,
:erschrocken: Diese Slowenen...... :natuerlich:
hier jetzt des Rätsels Lösung: :absolvent:

Es sind die Kategorien des EU-Führerschein maßgebend, bis zu welchem zulässigen Gesamtgewicht man mit dem "PKW-Führerschein" ein Fahrzeug fahren darf:

Der seit dem 1.01.1999 geltende Autoführerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist gegenüber Klasse 3 erheblich eingeschränkt worden.

"neuer" PKW-Führerschein:
Mit ab dem 1.01.199 erworbenen PKW-Führerschein der Klasse B darf man folgende Fahrzeuge fahren:

Klasse B
  • bis 3,5t

    8 Fahrgastplätze (ohne Fahrer)

    Hänger bis 750kg oder bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, dann aber Gesamtzuggewicht nicht mehr als 3,5t1)
    Bedeutet:
    Der Hänger darf in jedem Fall bis 750kg haben, unabhängig vom Gesamtzuggewicht. Er darf aber auch schwerer sein, aber nicht schwerer als die Leermasse des Zugfahrzeugs und das Gesamtgewicht des Zuges (Summe der zul. Ges.-Gew.) darf nicht mehr als 3,5t betragen.
    Beispiel:
    Zugfahrzeug mit 2,8t zul. Ges.Gew. darf einen 750kg-Hänger ziehen, Zugfahrzeug mit 2,3t zul. Ges.Gew. und 1,3t Leergewicht darf einen 1200kg-Hänger ziehen, alles immer unter Beachtung der fahrzeugspezifischen Bestimmungen.
Sie ist unbefristet gültig und schließt ein:
  • Klasse BE (wie B, aber mit Hänger über 750kg),

    Klasse M (Krafträder, Mofas bis 50 ccm und 45 km/h)

    Klasse S (Trike, Quad)

    Klasse L (Zugmaschinen i.d. Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h (mit Hänger bis 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge)
Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt - das schränkt einen bei Wohnmobilen natürlich etwas ein.

Also darf ich Wohnmobile bis zu einem zul. Gesamtgewicht von 3,5 t und nur sehr eingeschränkt mit Hänger (s.o) fahren.



"alter" PKW-Führerschein
Hat man bis zum 31.12.1998 den "alten" PKW-Führerschein der Klasse 3 erworben, gilt folgendes:
  • den "normalen" PKW-Führerschein:
    Klasse B (Kfz. bis 3,5t und 8 Fahrgastplätze und Hänger bis 750kg oder bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, dann aber Gesamtzuggewicht nicht mehr als 3,5t1)

    Klasse BE (wie B, aber mit Hänger über 750kg, als Sattelzug sogar bis 15 t und mit durchgehender Bremsanlage sogar bis 18,5t - sofern der Zug nicht mehr als 3 Achsen hat (wobei Achsen,die weniger als 1m auseinander liegen als eine Achse zählen)

    Klasse M (Krafträder, Mofas bis 50 ccm und 45 km/h)

    Klasse L (Zugmaschinen i.d. Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h (mit Hänger bis 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge)

    Klasse S (Trike, Quad)

    Klasse C1 (Kfz. bis 7,5t und 8 Fahrgastplätze mit Hänger bis 750kg)

    Klasse C1E (wie C1, aber mit Anhänger über 750kg, Gesamtzuggewicht bis 12t).
Also darf ich Wohnmobile bis zu einem zul. Gesamtgewicht bis 7,5 t und nahezu unbeschränkt (s.o.) mit Hänger fahren.


Für alles, was gewichtsmäßig darüber hinausgeht, brauche ich grundsätzlich einen LKW-Führerschein. Es gibt zwar noch einige Sonderregelungen, aber die müssen hier nicht unbedingt erläutert werden.

Wichtig ist aber - am Rande bemerkt - auch, dass man auch die max Achslasten des jeweiligen Fahrzeugs achtet. Aber das ist ein Thema für sich...


Für Wohnmobil- und Gespannfahrer ist folgendes noch interessant!

Wie bekomme ich den Führerschein wieder nach Entziehung :prost:
Die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis ist eigentlich "Neuerteilung", da der alte ja entzogen wurde. Bekomme ich dann meine "alten" Rechte der Klasse 3 - was die Gewichtsklassen angeht - zurück? Oder bekomme ich den "schlechteren" Führerschein der Klasse B?
Es läuft so (aber nicht aus eigener Erfahrung :azzangel: ...):
Der Betroffene muss den Antrag nach dem heutigen Führerscheinrecht stellen, das heißt, man kann heutzutage keine "Klasse 3 und 1" mehr beantragen, wenn sie auch damals so hieß. So würde der (ehemalige) Besitzer einer Fahrerlaubnis Klassen 3 und 1 jetzt den Antrag auf Neuerteilung der Klassen A, A1, B, BE, C1, C1E, M und L stellen. (Im Prinzip reicht es auch zu sagen: A, BE, C1E, denn alle anderen sind die sowieso erteilten . Man muss ferner einen aktuellen Sehtest und für die Wiederteilung bestimmter "Unterklassen" brauchen Leute über 50 eine ärztliche Bescheinigung. Und wann man ihn dann wieder bekommt, liegt beim Strassenverkehrsamt. Da spielen weitere Fragen (Stichwort charakterliche Eignung, Idiotentest pp) mit rein.
Wichtig ist, dass man auch im Fall der Neuerteilung den Führerschein mit den Berechtigungen der "alten Klasse 3" zurück erhält - und nicht nur Klasse B.


Aller klar :schwindlig: ? Aber keine Sorge, wenn Ihr was falscht macht, wird es Euch die Polizei schon sagen... :wink:
:grillen: :stoesschen: :rose: :hofmachen:
Versuchungen sollte man nachgeben.
Wer weiß, ob sie wiederkommen!

Oscar Wilde
Antworten

Erstelle einen Zugang oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst registriert sein, um kommentieren zu können

Erstelle einen Zugang

Kein Mitglied? Registriere dich jetzt
Mitglieder können kommentieren und eigene Themen starten
Kostenlos und dauert nur eine Minute

Registrieren

Anmelden

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste