Haushaltshilfen aus Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien oder den baltischen Staaten dürfen ab dem 1. Mai 2011 ohne Arbeitsgenehmigung in Deutschland arbeiten. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) vermittelt Privathaushalten auf der Suche nach einer Möglichkeit zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger über dieses Datum hinaus gebührenfrei Haushaltshilfen aus dem Ausland. Weil die Arbeitserlaubnis entfällt, wird der ZAV-Service noch schneller.
Die ZAV verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vermittlung dieser Hilfskräfte nach Deutschland. Die Vermittler der ZAV informieren auch künftig über Details des Verfahrens. Sie berücksichtigen dabei die individuellen Anforderungen und Wünsche des Privathaushaltes und prüfen die Deutschkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber. Wichtig ist vor allem, dass „die Chemie stimmt“, denn die Haushaltshilfe gehört eine Zeitlang mit zur Familie. „Wenn die Haushaltshilfen im Alltag die Pflegebedürftigen unterstützen, können diese weiter in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und die Angehörigen werden entlastet“, unterstreicht Monika Varnhagen, Direktorin der ZAV, die Zielrichtung der Vermittlung.
Die ZAV arbeitet eng mit den europäischen Arbeitsverwaltungen zusammen und gewinnt auf diesem Weg Bewerberinnen und Bewerbern im europäischen Ausland. „Mobilität zu fairen Bedingungen ist in dieser Kooperation unser Motto“, betont Varnhagen.“ Ziel ist, die ausländischen Haushaltshilfen unter Bedingungen zu beschäftigen wie vergleichbare inländische Arbeitnehmer.
Für Haushaltshilfen aus Bulgarien und Rumänien bleibt bis spätestens 31.12.2013 die Arbeitserlaubnispflicht bestehen. Die ZAV vermittelt auch weiterhin Bewerberinnen und Bewerber aus diesen Ländern und erteilt die Arbeitserlaubnis.
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