Gebrauchtwarenimport nach Slowenien.

Vorschriften, Besonderheiten, Anmerkungen, usw.

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Podsreda
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Mär 2024 14 09:13

Gebrauchtwarenimport nach Slowenien.

Ungelesener Beitrag von Podsreda

Beitrag ist etwas lang, bitte keine lese Überstunden berechnen. :totlach:
Für viele ein unnötiger Vorgang bei der Erstzulassung eines Gebrauchtwagens in Slowenien. Warum wird es benötigt?

„Warum muss ich einen aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat importierten oder erworbenen Gebrauchtwagen vor der Erstzulassung bei uns homologieren? Warum sind wir nicht Teil der gleichen Verbindung? Wenn dieses Auto alle Voraussetzungen erfüllt, um fahren zu dürfen.“ Wenn Sie in einem anderen Mitgliedsstaat unterwegs sind, warum müssen Sie dann für dieses nicht gerade billige Verfahren bezahlen?“ Dies ist die Frage unseres Lesers, der den Prozess der Erstzulassung eines gebrauchten Importwagens durchlaufen musste.
Wie aus den Preislisten von Organisationen hervorgeht, die den Prozess der Identifizierung eines Kraftfahrzeugs und der Beurteilung des technischen Zustands – so die korrekte Bezeichnung des Prozesses – durchführen, können die Kosten dafür einhundert Euro übersteigen.

Die Vorgehensweise hängt vom Herkunftsland und den Fahrzeugpapieren ab
Mit einer Erläuterung des eigentlichen Zwecks des Verfahrens, das Voraussetzung dafür ist, dass ein Gebrauchtwagen in Slowenien Nummernschilder erhalten kann, haben wir uns an die Verkehrssicherheitsbehörde gewandt, die nach slowenischer Rechtsordnung eine autorisierte staatliche Homologationsstelle ist. Tomaž Svetina, Regionalsekretär des Verkehrsministeriums, betont, dass alle Fahrzeuge, die zum ersten Mal in Slowenien zugelassen werden, den Prozess der Feststellung der Konformität von Fahrzeugen durchlaufen müssen, d. h. Identifizierung und Bewertung des technischen Zustands des Fahrzeugs oder durch der Prozess der Einzelgenehmigung von Fahrzeugen.

Die Art des Verfahrens hängt davon ab, aus welchem ​​Land die Fahrzeuge importiert werden und welche Dokumente sie begleiten. Wichtig ist vor allem, ob ihnen ein „Certificate of conformity“ beiliegt, sie also zuvor nach EU-Vorschriften typgenehmigt waren.

Svetina erklärt, dass bei der Identifizierung und Bewertung des technischen Zustands des Fahrzeugs die Dokumente und der Zustand des Fahrzeugs überprüft werden, d. h. ob das Fahrzeug der Originalkonfiguration entspricht.

Im Rahmen der Einzelabnahme des Fahrzeugs muss der Kunde ein Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug den Vorschriften der Europäischen Union entspricht, was dabei auch überprüft wird.
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Was das Kraftfahrzeuggesetz sagt

„Fahrzeugidentifizierung ist der Vorgang, bei dem die Identität des Fahrzeugs und seine grundlegenden technischen Daten mithilfe von beigefügten Dokumenten und anderen Quellen mit technischen Daten zu Fahrzeugen festgestellt werden.“
„Bei der Beurteilung des technischen Zustands des Fahrzeugs geht es darum, seine Unversehrtheit und seine Fähigkeit, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen oder in der Land- und Forstwirtschaft sicher zu arbeiten, sichtbar zu überprüfen. Dabei wird auch überprüft, dass das Fahrzeug nicht unter Verstoß gegen die Vorschriften des Herstellers verändert wurde.“ und Anweisungen.“

„Eine natürliche oder juristische Person, die zum ersten Mal ein Fahrzeug in der Republik Slowenien zulassen möchte, für das in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein Zulassungsdokument ausgestellt wurde, das eine vorübergehende oder dauerhafte Zulassung ermöglicht, oder ein Fahrzeug, das in einem anderen Staat im Einsatz war Sofern für ihn keine Zulassungspflicht besteht, muss er in einem EU-Mitgliedstaat die Feststellung und Beurteilung des technischen Zustands des Fahrzeugs bei einer Berufsorganisation durchführen lassen.“
Dies gilt nicht „für Fahrzeuge, deren Einhaltung der Vorschriften durch ein Dokument eines EU-Mitgliedstaates oder eines EWR-Staates bestätigt wurde, dessen Gültigkeit auf das Hoheitsgebiet dieses Staates beschränkt ist.“ In diesem Fall handelt es sich um das Einzelfahrzeuggenehmigungsverfahren nach Maßgabe dieses Gesetzes erfolgt.“
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Die genannten Verfahren werden für alle Fahrzeugkategorien und für alle Fahrzeuge durchgeführt, mit Ausnahme der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Arbeitsfahrzeuge und -maschinen, Rennwagen, Baufahrzeuge, Fahrzeuge, die für den Bedarf von Polizei, Feuerwehr und ähnlichen Diensten hergestellt werden...

Sind wir wirklich nur in Slowenien so „bürokratisch“? Auf keinen Fall...
Es ist keine slowenische Laune, auch andere Mitgliedsstaaten kennen ähnliche Verfahren, wenn ihr Bürger ein Fahrzeug aus einem anderen Mitgliedsstaat erwerben möchte. Die Website des Europäischen Verbraucherzentrums ermöglicht einen Verfahrensvergleich zwischen den Mitgliedstaaten .

Die Verfahren können sich jedoch teilweise voneinander unterscheiden, auch wenn der Zweck derselbe ist: Die Mitgliedstaaten erlauben in ihrem Hoheitsgebiet nur die Zulassung solcher Fahrzeuge, die „importiert“ oder von anderen Mitgliedern erworben wurden und über gültige Konformitätsbescheinigungen verfügen inspiziert worden. In Deutschland beispielsweise würde ein aus Slowenien importiertes Auto auch eine Bescheinigung über eine Abgasuntersuchung benötigen.

https://www.zurnal24.si/avto/iz-druge-r ... e_vignette
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