Bußgeldkatalog

Vorschriften, Besonderheiten, Anmerkungen, usw.

Moderator: Trojica

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France Prešeren
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Jul 2009 13 20:20

Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Um euch etwas die Überraschung zu nehmen, wenn ihr mal "versehentlich" zu sehr auf das Gaspedal gedrückt habt, hier (.xls Datei zum Herunterladen) ein Teil des slowenischen Bußgeldkataloges.

Im Wesentlichen werden wohl folgende Strafen wichtig sein (innerorts):

Code: Alles auswählen

prekoračitev hitrosti v naselju – do 10 km/h	            80€
prekoračitev hitrosti v naselju – nad 10 km/h do 20 km/h	250€ + 3 kt
prekoračitev hitrosti v naselju – nad 20 km/h do 30 km/h	500€ + 5 kt
"kt" sind die Strafpunkte.

Ab 10 km/h darüber schon ein so empfindliches Bußgeld zu verlangen, ist ordentlich, selbst wenn es sich halbiert, sofern man innerhalb 1 Woche zahlt.
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Benutzer 989 gelöscht
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Aug 2009 04 22:53

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von Benutzer 989 gelöscht

In Österreich bekommt man innerhalb von paar Tagen den Bussgeldbescheid auf den Halter zugestellt; unter einem bestimmten Betrag kann man die Summe sofort überweisen und die Sache ist erledigt; ist so ein Anonym-Verfahren = Bussgeldbereich.

Wenn man nicht zahlt oder zahlen will, bekommt man paar Wochen vom dt. Landratsamt weitergeleitet, eine Zahlungsaufforderung mit zwei Möglichkeiten:
1. Strafe zahlen
2. oder Knastandrohung; für 40 km/h zu schnell so 11 Tage Knast
(3.)Möglichkeit: Widerspruch einreichen, Rechtsanwalt, Gericht - Gewinnen oder verlieren? Vermutlich verlieren? Darum immer sofort zahlen?

In Österreich ist man eigentlich verpflichtet, immer Bargeld/oder Bargeldlos=EC dabei zu haben ( lt. Aussage eines kärntner Sheriffs). Wenn man gar nichts dabei hat, bekommt man die Rechnung postal zugesandt. Dank Iban/bic sind die Transaktionskosten nicht mehr so horrend wie früher; heute 0ct.
Ich zahle regelmässig in Österreich Bussgelder. Kenne mich da aus!


In Piran/Portoroz sind aber die Herren mit der Kralle sehr schnell am Start. Da wird es teuer. In Ljubljana wird auch recht schnell abgeschleppt?


Wurde in Slo auch mal geblitzt; Baustelle: rund 100 km/h. Bin dann schnell über die Grenze(Podkoren) und abgehauen. Es ist nie was gekommen. Bei der nächsten Einreise hatte ich wieder ein anderes Fahrzeug.
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Dez 2009 28 21:39

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Wenn die Stadt kein Geld mehr hat, werden halt die Bußgelder für den ruhenden Verkehr erhöht. So nun in Lj geschehen.
http://www.delo.si/clanek/95689 hat geschrieben:Für Falschparken auf Fahrradstreifen, Bushaltestellen, parken auf anderen öffentlichen (grünen) Flächen müssen die Falschparker statt 50€ 200€ Strafe bezahlen. Von 50€ auf 200€ steigt die Strafe für eigenmächtiges Entfernen der Parkkralle sowie für das Falschparken von LKW’s, Anhängern, Autobussen und Wohnwägen, die nur an besonders markierten Plätzen parken dürfen.
Für das Entfernen von Parkkrallen an Werktagen zwischen 6 und 22 Uhr sind nun 50€ fällig (vorher 35€) und zu den anderen Zeiten 100€ (vorher 67€). Für das Abschleppen sind nun 100€ fällig (vorher 67€). Für die Aufbewahrung des Fahrzeuges sind nun 5€ am Tag fällig statt 2€.
Auf dass die :reich: sprießen!
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Jan 2010 30 02:35

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Aber es ist noch lange nicht schluss mit der Erhöhung der Strafen.
http://www.delo.si/clanek/98097 hat geschrieben:Mit vorsorglichen Aktionen und angekündigten scharfen Maßnahmen wurde bereits vergangenes Jahr viel erreicht laut Katarina Kresal, denn die Zahl der auf den Straßen tödlich verunglückten Personen sank auf unter 200. Die Ministerien haben einen Gesetzesvorschlag mit 4 Gesetzen vorbereitet, die die bisherigen Gesetze über Verkehrssicherheit ersetzen sollen. Es geht um Gesetze über öffentliche Straßen, über Kraftfahrzeuge, über das Straßenverkehrsrecht und über Fahrer, die auf der heutigen Sitzung den Fachleuten und der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt wurden.

Im neuen Gesetzesvorschlag werden unter anderem verschärfte Strafen betont bezüglich den Fahrern, die alkoholisiert hinter dem Lenkrad sitzen, da sie wirksamer beim Führerscheinentzug sein sollen, bei der Beschlagnahme des Autos sowie bei alkoholisierten Wiederholungstätern, erklärt Kresal.

Die Polizei wird laut Ministerin bei der Abnahme des Führerscheins die Angaben sofort an das Ordnungsamt weiterleiten und wenn während der Zeit die Person erneut hinter dem Lenkrad sitzt, handelt es sich dann um eine Straftat. Auf 1200€ erhöht sich die Strafe bei Wiederholungstätern. Daneben sind laut ihrer Aussage die Überwachung der Fahrschulausbildung und der Durchführung der Hauptuntersuchungen wichtig.

Wie der Berater des Innenministeriums Branko Cerar bei der Besprechung eingangs erklärte, werden die Vorschläge der 4 Gesetze im Februar auf der Internetseite veröffentlicht. Im April und Mai laufen die Abstimmungen zwischen den Resorts und der Koalition, im Juni sind die Vorschläge bei der Regierung und nach deren Beschluss Anfang November im Parlament.

In Slowenien wurde die Zahl der tödlich Verunglückten in 2 Jahren um 42% verbessert. „Jeder Tote und jeder Schwerverletzte ist eine Tragödie, jedoch geben uns die Zahlen Grund zur Hoffnung, dass wir in die richtige Richtung gehen,“ sagt Vlačič.
Ich frage mich ja schon, ob die Strafen tatsächlich auch gezahlt werden bzw. werden können. So sehr ich es nachvollziehen kann auf Grund der vielen Wahnsinnigen auf Sloweniens Straßen, so wenig halte ich die fortwährende Steigerung der monetären Strafen für Sinnvoll. Dass es offensichtlich Schwierigkeiten beim Entzug der Fahrerlaubnis gab, ist mir jedoch neu, doch sonst würden sie es ja nicht anpassen. Jedenfalls halte ich das für die sinnvollere Lösung.
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Feb 2010 01 19:55

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

http://www.krone.at/krone/S25/object_id__183084/hxcms/ hat geschrieben:"Radarfotos von vorne" essentiell für Strafverfolgung
Die Hoffnungen der heimischen Autolenker auf grenzübergreifende Gerechtigkeit stützen sich vor allem auf die sogenannten "Radarfotos von vorne". Aufnahmen aus solchen Geräten, die nicht nur das Fahrzeugkennzeichen, sondern auch den Lenker zeigen, sind vor allem bei der Verfolgung ausländischer Temposünder als wichtiges Beweismittel notwendig. Rein rechtlich ist die Aufnahme solcher Bilder in Österreich schon seit März 2009 möglich. Gleichzeitig wurde bei Geschwindigkeitsübertretungen über 30 km/h eine Mindeststrafe von 70 Euro festgelegt, was die Strafverfolgung erleichtert.

Was jetzt noch fehlt, sind die Apparate. Laut Innenministerium hat sich das Prozedere zur Anschaffung der neuen Geräte verzögert, weil die Geräte den hohen Anforderungen nicht entsprechen. Erst wenn man geeignete Apparate hat, könne man diese einem Eich- und Zulassungsverfahren unterziehen und anschließend im Testbetrieb erproben, hieß es zum Jahreswechsel von Ministeriums-Sprecher Rudolf Gollia. Laut Asfinag sind einige Geräte bereits aufgestellt, es gebe aber technische Probleme. Im Frühjahr möchte man auf der Tauernautobahn (A10) in Echt-Betrieb gehen.

Berlin stockt für Auslands-Raser sogar Personal auf
Deutschland scheint es mit den Auslands-Strafen wirklich ernst zu sein: Um die Strafbescheide aus dem EU-Ausland vollstrecken zu können, werde Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger das Personal im zuständigen Bundesamt für Justiz aufstocken, berichtet die "Bild"-Zeitung. In der Behörde sollen ab Oktober insgesamt 99 neue Stellen entstehen. Die veranschlagten zusätzlichen Personalkosten belaufen sich auf rund sechs Millionen Euro pro Jahr. Erwartet werden aber zusätzliche Einnahmen von mindestens neun bis zehn Millionen Euro jährlich.
Langsam wirds eng für diejenigen, die den anderen Autofahrern zügig Platz machen indem sie schnell wieder von der AB runterkommen. :twisted:
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Feb 2010 09 12:25

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Ich habe mal ein paar Paragraphen aus der Straßenverkehrsordnung frei übersetzt, die eher unbekannt sind und/oder einfach witzig sind.
§25, 4
Mit dem PKW auf 2 Rädern oder mit dem Motorrad auf 1 Rad fahren kostet 300€ und 5 Punkte

§28, 2
Warnblinkanlage nicht benutzen beim Rückwärtsfahren kostet 40€. Beim rückwärts Einparken oder rückwärts Umdrehen ist der Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

§32, 1
Höchstgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Zonen mit Schrittgeschwindigkeit ist 10 km/h.

§36, 6
200€ Strafe gibt es für das rechts Überholen, wo es nicht erlaubt ist

§40, 4
Einspurige Fahrzeuge (Motorräder) dürfen an langsamen oder stehenden Kolonnen vorsichtig vorbeifahren, wenn genug Platz vorhanden ist und die Kolonne nicht vor einer Kreuzung steht.

§49, 4
Fußgängern das Überqueren der Straße an einem Fußgängerüberweg nicht ermöglichen, kostet 300€ und 5 Punkte.

§52, 2
Maximal 30 cm weg vom Randstein bzw. der Straßenbegrenzung darf geparkt werden außer es wird etwas anderes vorgegeben. (80€)

§52,
4 (1) Wenn nicht anders ausgewiesen, darf 5 m vor einem Fußgängerüberweg nicht geparkt werden. (40€)
4 (3) 15 m ab der nächstgelegenen Schiene darf nicht geparkt werden. (40€)
4 (8) Auf Fahrbahnen, wenn weniger als 3 m zum Vorbeifahren frei bleiben würden, ist das Parken verboten. (80€)

§54,3
80€ Strafe kostet das Fahren mit offener Türe.

§55,2
Fahrzeug nicht gegen Diebstahl sichern kostet 40€.

§58, 2
Polizei nicht rufen und Fahrer des Schienenfahrzeuges nicht rechtzeitig warnen, wenn das Fahrzeug auf Schienen stehen bleibt, kostet 80€.

§59, 2
Ausländische Fahrzeuge brauchen im Winter auch eine Winterausrüstung.

§61, 4
Nebelschlussleuchte ist erst ab einer Sichtweite unter 50 m erlaubt aber nicht bei Kolonnenfahrten und Stau. (40€)

§66, 3
Der Transport von Heugabeln, Sensen und ähnlichen Dingen ist auf einspurigen Fahrzeugen verboten. (120€, bei Fahrzeugen ohne Führerscheinpflicht 40€)

§72, 5
Telefonieren auf dem Fahrrad ohne Freisprecheinrichtung bzw. Einohrstöpsel kostet 40€.

§84, 3
Personen bis 14 Jahre müssen auf dem Fahrrad einen Fahrradhelm tragen. (keine Angabe zum Bußgeld)

§97, 2
Ein Fußgänger, der in der Nacht außerhalb geschlossener Ortschaften oder in unbeleuchteten Ortschaften geht, wo es keinen Fußgängerweg gibt, muss an einer sichtbaren Stelle ein zur Fahrbahn gerichtetes weißes Licht tragen, das in beide Richtungen sichtbar ist oder eine gelbe oder orangene Warnweste mit eingearbeiteten weißen Reflektoren tragen. (40€)

§104,
3 Mitfahrer auf einem Motorrad müssen älter als 12 Jahre sein. (80€)
4 Alkoholisierte Personen dürfen auf dem Motorrad nicht mitgenommen werden. (160€)

§137,
1 Kinder bis 6 Jahre müssen mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Bei Begleitung durch eine volljährige Person dürfen sie auf verkehrsberuhigten Straßen fahren.
2 Kinder bis 14 Jahre, die keine Fahrradprüfung haben, dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen.
3 Auf der Straße darf ein Fahrrad von einem mindestens 8 jährigen Kind gefahren werden, das eine gültige Fahrradprüfbescheinigung dabei hat und von einer mindestens 14 jährigen Person begleitet wird.

STVO: http://www.uradni-list.si/1/content?id=" onclick="window.open(this.href);return false; ... ga+prometa
Aktualisierungsgesetz: http://www.uradni-list.si/1/content?id=" onclick="window.open(this.href);return false; ... GA+PROMETA
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Sep 2010 13 15:14

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Wenn Fahrzeugführer den Anweisungen von Polizeibeamten nicht Folge leisten, kostet dies 500€ und 6 Punkte. Damit ist z.B. das Missachten eines Anhaltezeichens eines Polizisten gemeint. Vergangenes Jahr erhielten 1066 Kraftfahrer einen entsprechenden Bußgeldbescheid.

Andere Verkehrsteilnehmer, also nicht Führer eines Kraftfahrzeuges, zahlen für so ein Vergehen 160€, was im vergangenen Jahr 44 mal ausgesprochen wurde.

Sollte es bei dem Versuch sich einer Kontrolle zu entziehen zu einem Unfall kommen, darf man vor Gericht vorsprechen.

http://www.delo.si/clanek/121121" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von Administrator

Nachdem es bei den Strafen bislang nur den Weg nach oben gab, hat die neue Regierung ein Einsehen gehabt und die Strafen wieder reduziert, die zuvor ins Astronomische gingen. Seit 1. September 2012 gelten folgende Sätze.

In Fußgängerbereichen (z.B. Spielstraße) und in verkehrsberuhigten Zonen gilt:

Überschreitung bis einschließlich 5 km/h = 40 €
Überschreitung bis einschließlich 10 km/h = 80 €
Überschreitung bis einschließlich 20 km/h = 300 € + 3 Punkte
Überschreitung bis einschließlich 30 km/h = 1000 € + 5 Punkte
Überschreitung über 30 km/h = 1200 € + 18 Punkte (Führerscheinverlust)

Strafen innerorts:

Überschreitung bis einschließlich 5 km/h = 40 €
Überschreitung bis einschließlich 10 km/h = 80 €
Überschreitung bis einschließlich 20 km/h = 250 € + 3 Punkte
Überschreitung bis einschließlich 30 km/h = 500 € + 5 Punkte
Überschreitung bis einschließlich 50 km/h = 1000 € + 9 Punkte
Überschreitung über 50 km/h = 1200 € + 18 Punkte (Führerscheinverlust)

Strafen außerorts (außer Schnellstraßen und Autobahnen):

Überschreitung bis einschließlich 10 km/h = 40 €
Überschreitung bis einschließlich 20 km/h = 80 €
Überschreitung bis einschließlich 30 km/h = 160 €
Überschreitung bis einschließlich 40 km/h = 250 € + 3 Punkte
Überschreitung bis einschließlich 50 km/h = 500 € + 5 Punkte
Überschreitung über 50 km/h = 1200 € + 18 Punkte (Führerscheinverlust)

Strafen auf Schnellstraßen und Autobahnen:

Überschreitung bis einschließlich 10 km/h = 40 €
Überschreitung bis einschließlich 30 km/h = 80 €
Überschreitung bis einschließlich 40 km/h = 160 €
Überschreitung bis einschließlich 50 km/h = 250 € + 3 Punkte
Überschreitung bis einschließlich 60 km/h = 500 € + 5 Punkte
Überschreitung über 60 km/h = 1200 € + 9 Punkte

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