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Hier wird stark nach dem Prinzip der Opportunität gerichtet. Ein Staasanwalt, oder Anwalt wird immer fragen, ob die härte der von Dir ausgehenden "Gewalt" ( und sei es Notwehr) auch im Verhältis zur Bedrohng stand.France Prešeren hat geschrieben: Allerdings würde ich vermutlich durchdrehen, wenn ich schuldig gesprochen werden würde, nachdem ich bedroht wurde.
Man würde Dich sicher fragen, ob eine Eskalation zu vermeiden gewesen wäre, wenn Du einfach weggerannt wärst. Es ist nicht einfach, das stimmt. Ich habe solche Verhandlungen schon selbst miterlebt in meiner aktiven Zeit. Es ist teilweise sehr frustrierend gewesen.
Dennoch muß ich sagen, gerate ich in eine solche Situation, dann ist mir mein Leben meine Gesundheit mehr wert, als die des Angreifers.
Gruß
Tom