Und weil man Brot alleine so schlecht essen kann, darf er sich auch gerne die zugehörige Menge Suppe mitnehmen. Was sonst noch alles nach Kroatien zum Eigenverbrauch abgabenfrei eingeführt werden kann, ist folgendem Artikel zu entnehmen:
http://cekin.si/clanek/za_dom_in_druzino/s-hrano-preko-hrvaske-meje.html hat geschrieben: Nach offiziellen Angaben des kroatischen Zolls dürfen Staatsangehörige der Europäischen Union zum persönlichen Gebrauch folgende Dinge nach Kroatien einführen:Obwohl ein übereifriger und schlecht informierter Zöllner etwas anderes meinen könnte, dürfen laut Gesetz folgende Produkte unbegrenzt und ohne Prüfung eingeführt werden:
- 10 kg Fleisch, Milch, Fleisch und Milcherzeugnisse
- 10 kg Milchpulver oder Babykost, soweit sie in einer Originalverpackung oder einem geschlossenen Gefäß sind mit Angabe des Herstellers sowie einem Ablaufdatum
- 10 kg besonderes Tierfutter, wenn es aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist und auch da muss es Originalverpackt oder in einem geschlossenen Gefäß sein mit der Angabe des Herstellers und einem Ablaufdatum
- 20 kg Fisch und Meereserzeugnisse (gebacken, getrocknet, gekocht, mariniert), sofern die Innereien und die Knochen/Greten entfernt wurden. Weitere Vorgabe ist, dass sie nicht von den Färöer Inseln oder aus Island sind.
Im Gepäck dürfen zollfrei folgende Artikel eingeführt werden:
- Brot
- Kekse und anderes Gebäck, das nicht mit Fleisch zubereitet wurde
- Süßigkeiten
- Nahrungszusätze zum Endverbrauch
- Fleischextrakte und Konzentrate
- Oliven
- Nudeln, wenn sie nicht mit Fleisch zubereitet sind
- Suppe und Gewürze
- Nahrungszusatzartikel, die kein Frischfleisch, verarbeitetes Fleisch oder Milch enthalten
Reisende bis 17 Jahre dürfen keinen Alkohol oder Tabak im Gepäck haben.
- Tabakerzeugnisse (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak)
- Alkoholgetränke (1 L über 22% Alkohol oder 2 Liter bis 22% Alkohol)
- Parfume (bis 50 ml)
- Gesundheits- und Medizinprodukte (maximal die Menge für 1 Monat, wenn es notwendig ist)
- homöopathische Erzeugnisse (Tee, Tinkturen, Tropfen, Salben, Creme und ähnliches, aber maximal nur 1 Packung)
In der Öffentlichkeit gibt es gegenteilige Informationen, dass manche kroatischen Zollangestellte am mündlichen Verbot der Einfuhr von Lebensmitteln festhalten, weshalb wir dies überprüften.
Die Leiterin der Konsularabteilung an der kroatischen Botschaft in Slowenien, die Ministerberaterin Davorka Velecki – Čičak versicherte uns, dass sich die kroatischen Grenzorgane strikt an die Vorschriften, Anweisungen und Gesetze halten, sowie, dass sich die Staatsangehörigen bei möglichen Problemen an ihr zuständiges Konsulat oder Botschaft in Kroatien wenden können. Wie uns versichert wurde, gab es bislang keine Beschwerden zum Verhalten der kroatischen Grenzorgane bei solchen Situationen.