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Die slowenische Wirtschaft betreffend

Moderator: Trojica

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robbie-tobbie
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Dez 2016 13 19:55

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Ungelesener Beitrag von robbie-tobbie

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robbie-tobbie hat geschrieben: weiß hier jemand Näheres?
Niemand einen Schimmer, worum es geht? :gruebel:
Viele Grüße, Robert

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MOMO
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Dez 2016 13 20:56

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Ungelesener Beitrag von MOMO

Neues Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping

Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zumindest teilweise Entgelt, das diesem nach dem Gesetz, einer Verordnung oder einem Kollektivvertrag zusteht, vorenthält, spricht man von „Lohn- und Sozialdumping“. Sowohl inländische als auch ausländische Arbeitgeber können Lohn- und Sozialdumping begehen. Entgeltmindeststandards ergeben sich für die allermeisten Arbeitsverhältnisse in Österreich aus Kollektivverträgen, deren Regelungen normativ wirken und grundsätzlich zwingende Wirkung zugunsten der Arbeitnehmer haben.

Kollektivverträge gelten jedoch nicht „automatisch“, sobald ein Arbeitnehmer in Österreich tätig wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Regelungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping insbesondere in den §§ 7 ff Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) geschaffen. Im Falle von Verstößen gegen die Bestimmungen des AVRAG drohen Arbeitgebern sogar Verwaltungsstrafen.

Der Gesetzgeber hat aufgrund der sehr gedrängten Darstellung der Rechtsnormen im AVRAG und zur Verschärfung der darin enthaltenen Strafbestimmungen ein eigenes Lohn- und Sozialdumping – Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) erlassen. Das LSD-BG wird mit 1.1.2017 in Kraft treten. Für Fälle, die den Zeitraum bis 31.12.2016 betreffen, sind allerdings noch die im AVRAG enthaltenen Regelungen anzuwenden.

Das LSD-BG ist grundsätzlich für Personen anzuwenden, die ihren gewöhnlichen Arbeitsort in Österreich haben oder aus einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat, aus der Schweiz oder aus Drittstaaten zur Erbringung einer Arbeitsleistung nach Österreich entsandt oder grenzüberschreitend nach Österreich als Arbeitskräfte überlassen werden. Die behördliche Lohnkontrolle gilt aber auch für arbeitnehmerähnliche Personen, die, ohne in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, im Auftrag und für Rechnung bestimmter Personen Arbeit leisten und wirtschaftlich unselbständig sind.

Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich haben gemäß § 3 LSD-BG zwingend Anspruch auf das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt. Sofern der Arbeitgeber seinen Sitz nicht in Österreich hat und nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft in Österreich ist, haben dessen Arbeitnehmer zwingend Anspruch auf jenes gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt, das am Arbeitsort vergleichbaren Arbeitnehmern von vergleichbaren Arbeitgebern gebührt.

Durch das LSD-BG kommt es zu einer Verschärfung der bisherigen Haftungsbestimmungen die zuvor oft als zahnlos kritisiert worden waren. So haftet etwa ein rechtswidrig vorgehender Generalunternehmer (die Generalunternehmerhaftung ist auf den Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe beschränkt) nicht mehr wie bisher im Ausmaß der gewöhnlichen Bürgschaft sondern als Bürge und Zahler (§ 10 LSD-BG).

Bei Verstößen gegen Bestimmungen des LSD-BG (Unterentlohnung, Nichtbereithaltung von Unterlagen etc) drohen hohe Geldstrafen, die im Wiederholungsfall im Ausmaß von bis zu EUR 50.000,– verhängt werden können. Das LSD-BG tritt zwar erst mit 1.1.2017 in Kraft. Im Hinblick aber darauf, dass das LSD-BG mehrere Verschärfungen vorsieht, sollten sich inländische und ausländische Arbeitgeber, Generalunternehmer sowie Auftraggeber im Baubereich bereits jetzt mit den neuen Bestimmungen auseinandersetzen.

alles klar..???
Auftraggeberhaftung...!!!
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robbie-tobbie (14. Dez 2016 08:47)
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Dez 2016 13 20:59

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Ungelesener Beitrag von MOMO

Österreich ist nicht gerade als "scharfes" Land bekannt....ob die Umsetzung so gelingt, bleibt abzuwarten....es gibt hin und wieder Finanzkontrollen an den Grenzen...aber bei weitem nicht in dem Umfang, wie in D. Allein die Grenzkontrollen bei der Einreise zeigen den Unterschied auf.... :wink: :wink: :wink:
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robbie-tobbie (14. Dez 2016 08:49)
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Dez 2016 14 08:52

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Ungelesener Beitrag von robbie-tobbie

Danke für die sehr detaillierte Aufklärung - mit Deinem Nachsatz hast Du vermutlich Recht. Mal schaun, wie es sich so entwickelt. Das Problem bei neuen Gesetzen ist ja häufig, dass deren Einhaltung kaum kontrolliert wird.
Viele meiner Verwandten aus der Steiermark arbeiten in Österreich.

Viele Grüße, Robert
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Dez 2016 17 08:34

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Ungelesener Beitrag von robbie-tobbie

Wohnmobil-Hersteller ADRIA soll verkauft werden

Gerüchten zufolge will die angeschlagene Firmengruppe ACH den WoMo-und Wohnwagen-Hersteller ADRIA verscherbeln.

Näheres hier:

http://camperjournal.com/szene/slowenis ... h-verkauft

Immerhin soll der Standort Novo Mesto und der Firmenname erhalten bleiben. Bin gespannt, wie sich das auf das Unternehmen auswirkt - seinerzeit hatte der pleite gegangende Hersteller Hobby in D seinen Laden verkauft. Der Name Hobby blieb auch erhalten, jedoch machte man danach reichlich Schlagzeilen mit Qualitätsproblemen.

Viele Grüße, Robert
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Dez 2016 17 13:48

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Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Der Kauf durch ein ausländische Unternehmen alleine stellt kein Problem dar. Relevant ist, weshalb es gekauft wurde.
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robbie-tobbie
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Dez 2016 17 20:16

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Ungelesener Beitrag von robbie-tobbie

France Prešeren hat geschrieben:Relevant ist, weshalb es gekauft wurde.
??? Versteh grad nicht, was Du meinst. Magst Du das vielleicht etwas präzisieren? :hae:
Viele Grüße, Robert

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Dez 2016 17 20:49

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Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Man kann ein Unternehmen kaufen, um deren Patente und Know How in ein anderes Land zu transferieren. Was Chinesen gerne machen. Man kann ein Unternehmen kaufen, um es scheibchenweise weiter zu verkaufen. Wie es Amerikaner gerne machen. Aber man kann ein Unternehmen auch kaufen, weil man sich verspricht, es besser zu machen und erfolgreich damit zu sein.
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robbie-tobbie (18. Dez 2016 09:15)
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Dez 2016 18 09:28

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Ungelesener Beitrag von robbie-tobbie

Danke für Deine Erklärung!

Gerade das macht mir ja Sorgen. ADRIA ist mittlerweile durchaus bekannt für gute bis sehr gute Qualität. Nicht umsonst konnten sie sich bisher im eher mittelpreisigen (und am meisten umkämpften) Segment sehr gut gegen andere, deutlich stärkere Konkurrenten behaupten. Man denke da alleine an die Hymer-Group, was mittlerweile alles zu denen gehört :eek: Abgesehen von ein paar Individual-Ausbauern haben die in D ja schon fast eine Art Monopolstellung.
Momentan ist der Markt für Freizeit-Fahrzeuge eine Goldgrube, da will jeder absahnen. Ob die finanziellen Probleme unter anderem langfristig von dem damaligen Unglück bei ADRIA (Einsturz der Dächer unter hoher Schneelast) herrühren? Man weiß es nicht. Zu wünschen wäre, dass auf jeden Fall die derzeitige Qualitätspolitik beibehalten würde. Und an allererster Stelle natürlich dass die Arbeitsplätze dort erhalten bleiben.
Viele Grüße, Robert

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Benutzer 989 gelöscht
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Dez 2016 18 18:27

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Ungelesener Beitrag von Benutzer 989 gelöscht

robbie-tobbie hat geschrieben: Gerade das macht mir ja Sorgen
einfach bei Reimo anrufen und klären? Die wissen Bescheid weil größter Adria-verchecker in D
https://www.reimo.com/de/

Adria gibt 7 Jahre Garantie......
...bei Hymer bewegt man sich rein rechtlich oft in einer Grauzone, bzgl. Herstellergarantie, Gewährleistung, Kulanzanträgen, usw.
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robbie-tobbie
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Ungelesener Beitrag von robbie-tobbie

posteo hat geschrieben:Adria gibt 7 Jahre Garantie......
Bist Du Dir sicher, dass die Garantie auf´s gesamte Fahrzeug gewährt wird? Oder handelt es sich dabei nur um eine Dichtigkeitsgarantie, die an Bedingungen gebunden ist (jährliche Dichtigkeitsprüfung = zusätzliche Kosten)? Letzteres wird ja mittlerweile von (fast) allen Herstellern angeboten, bei unserer Kiste z.B. 5 Jahre. Prüfung kostet jährlich um 100€. Und wenn die nicht eingehalten wird, gibt´s auch keinen Cent, wenn´s plötzlich reinregnet oder Dich der Schimmel beim Einsteigen anspringt.
Viele Grüße, Robert

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