Vergleich Mindestlohn Slowenien - HartzIV in Deutschland
Nur mal so zum Vergleich.... der Mindestlohn in Slowenien (562 €) und der Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld II (HartzIV).
Der Anspruch auf Höhe der Wohnkosten orientiert sich an den Mietkosten der entsprechenden Region. Ich habe mal der Höhe nach die in unserem ländlichen Gebiet relativ niedrigen Mieten zugrunde gelegt, weil ich diese einschätzen kann. Übernommen werden im Rahmen der Sozialhilfe nur die "angemessenen" Wohnkosten (50 qm, 4,-€/qm u. geschätzte 80,- € Nebenkosten für 1 Person; 65 qm für 2 Personen u geschätzt 120,- € Nebenkosten).
Die fiktive SGB- Leistung berechnet sich für eine Einzelperson wie folgt:
angemessene Wohnkosten angenommen: (50 qm, 4,-€/qm u. geschätzte 80,- € Nebenkosten)
- Regelsatz für den Haushaltsvorstand: 1 Person 359,00 EUR
- Kaltmiete u. vertragl. Nebenkosten: 280,00 EUR
- Heizkosten: 75,00 EUR
Macht 714,- € in Summe.
Allerdings sind hier keinerlei Sonderbeihilfe, auf die man ebenfalls Anspruch hat, berücksichtigt. Nur der reine Betrag an laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die fiktive SGB- Leistung berechnet sich für einen Zweipersonenhaushalt wie folgt:
angemessene Wohnkosten angenommen (65 qm, 4,-€/qm u. geschätzte 120,- € Nebenkosten)
- Regelsatz für den Haushaltsvorstand: 359,00 EUR
- Regelsatz für weitere Person über 14 J: 287,20 EUR
- Kaltmiete u. vertragl. Nebenkosten: 380,00 EUR
- Heizkosten: 90,00 EUR
Macht 1.116,20 € in Summe. Auch hier sind keinerlei Sonderbeihilfen berücksichtigt.
Der Unterschied ist schon bemerkenswert. Und man sollte auch nicht ganz ausser Acht lassen, dass der eine das Geld für seine Werktätigkeit erhält und der andere für seine bequeme Lage in der sozialen Hängematte.