Polizeiliche Meldepflicht

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Nov 2013 18 20:25

Re: Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von jakobg

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Schon krass - da ist es die EU, und dann ist das immer noch so ein Trara. ;-) Ich werd dem Auswärtigen Amt auf jeden Fall mal eine Mail schicken, dass deren Hinweis wohl doch falsch ist :D
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MOMO
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Re: Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von MOMO

nicht krass...weil es wird immer wieder darauf hingewiesen, das Landesrecht vor EU-Recht geht....also... :pfannkuchen:
Je mehr Löcher, desto weniger Käse
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jakobg
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Re: Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von jakobg

Juristisch ist es wohl auch zulässig - ich hatte von der Webseite der EU-Kommission ein PDF geladen, in dem steht, dass eben solche landeseigenen Regelungen der Freizügigkeit nicht entgegenstehen, d.h. zusätzlich verlangt werden dürfen, weswegen ich mich zunächst mal nicht gewundert hatte.

Interessant ist nur, dass zwei andere offizielle Seiten der slowenischen Regierung etwas anderes behaupten als das Auswärtige Amt und die slowenische Botschaft... :-) Ich habs dem Auswärtigen Amt mal gesteckt, dass ihre Info falsch ist. :)
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Benutzer 989 gelöscht
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Re: Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von Benutzer 989 gelöscht

jakobg hat geschrieben:Juristisch ist es wohl auch zulässig - ich hatte von der Webseite der EU-Kommission ein PDF geladen, in dem steht, dass eben solche landeseigenen Regelungen der Freizügigkeit nicht entgegenstehen, d.h. zusätzlich verlangt werden dürfen, weswegen ich mich zunächst mal nicht gewundert hatte.

Interessant ist nur, dass zwei andere offizielle Seiten der slowenischen Regierung etwas anderes behaupten als das Auswärtige Amt und die slowenische Botschaft... :-) Ich habs dem Auswärtigen Amt mal gesteckt, dass ihre Info falsch ist. :)
also Fragen wie: " wie lange verweilen Sie im Land, oder wo geht es hin" ...hört man schon länger nicht mehr.
In Kroatien wurde es bisherig eher strenger genommen; wie es jetzt unter EU-Bedingungen ausschauen wird? k.A. Jedenfalls
kostet die EU-Homologisierung rund 3.000 euro, f. die Anpassung an EU-Gebaren...

ps. so genau wird da nicht hin geschaut. Hauptsache, man hat eine Identität dabei und kann sich ausweisen. Diplomatisch gesehen
sollen die Guardia di Finanza froh sein, dass Kröten im Land liegen bleiben, bzw. herein getragen werden...Wozu dann die ganze Aufregung noch...
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jakobg
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Re: Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von jakobg

Hallo zusammen,

jetzt bin ich vollends verwirrt. Ich hatte aufgrund eurer Hinweise nochmal beim Auswärtigen Amt nachgehakt bzw. ihnen mitgeteilt, dass ihre Informationsseite vermutlich nicht mehr stimmt.

Sie haben mir dies hier geschrieben:

"unsere Informationsseite zu Slowenien hat nichts an Aktualität eingebüßt. Das slowenische Innenministerium hat unserer Botschaft in Laibach bestätigt, dass das polizeiliche Melderecht weiterhin auch für EU-Bürger und -Bürgerinnen gilt, was bedeutet, dass sich z.B. Touristen und Touristinnen, die sich in einer privaten Unterkunft aufhalten, innerhalb von 3 Tagen bei der nächsten Polizeistation anmelden müssen. Zu unterscheiden vom polizeilichen Melderecht ist das Aufenthaltsrecht. Hier gilt: EU-Bürger und -Bürgerinnen können sich ohne Anmeldung drei Monate ab dem Tag der Einreise
in der Republik Slowenien aufhalten. Personen, die gedenken sich mehr als drei Monate auf dem Gebiet der Republik Slowenien aufzuhalten, müssen sich vor Ablauf dieser Frist bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Verwaltungseinheit anmelden."

Zumindest in der Praxis scheint das aber, wenn ich mir eure Antworten ansehe, wohl keinen Menschen zu interessieren?

Verwirrte Grüße :)
Jakob
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Benutzer 989 gelöscht
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Re: Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von Benutzer 989 gelöscht

jakobg hat geschrieben: Das slowenische Innenministerium hat unserer Botschaft in Laibach bestätigt, dass das polizeiliche Melderecht weiterhin auch für EU-Bürger und -Bürgerinnen gilt, was bedeutet, dass sich z.B. Touristen und Touristinnen, die sich in einer privaten Unterkunft aufhalten, innerhalb von 3 Tagen bei der nächsten Polizeistation anmelden müssen.
die Beamtinnen und Beamteten dürfen ja nix Anderes erzählen; sonst könnte man diese ja kompromotieren+Jobverlust und da
ist keiner groß scharf.

Diese Regelung gibt es genau genommen auch in D. Wenn eigene Verwandte, der Nachbarn die Kinder, Verwandte wieder in das Haus flattern, wg. Feiertage...
dann müssten diese sich formal bei der Gemeinde/Tourismusbüro anmelden. ( lt. Kommune )
Da die Bürokratie wohl mehr belastet werden würden als dass dieses Regelement was effektive bringt, ...sieht man von wohl eher ab;
sonst...letztendlich Chaos.
Prinzipiell bezahlt man überall in Europa eine Tourismus-tax, wenn man sich irgendwo ein mietet. Letztendlich geht es um die Grundsatzdiskussionsfrage: Infrastruktur nutzen...aber nicht bezahlen oder doch einen Obolus abtreten?

Der Becker Boris musste wohl einst auch eine Strafe berappen, weil er in Majohrkah steuerlich gemeldet war, ...aber hauptsächlich im
münchener Süden seine Zeit abgesessen hatte. Münchener Infrastruktur nutzen wollen...aber kein Steuern abdrücken. Das geht doch nicht :lolwackel:

ps. dass man sich innerhalb von 3 Tagen bei der lokalen Polizeidienststelle sich melden muss...kennt man nur von Kroatien her, ..speziell die Langzeittouristen...sollten sich dort melden.
Wer sich nur am CampingPlatz oder in einer Pension/Hotel einmietet...ist eh schon via Tourismusbüro registriert...außer der Vermieter meldet dich nicht an und die ganze Sache geht "steuerfrei"

Für Slowenien kennt man der artige Gebaren nicht, mit Anmelderei bei der Polizei usw. Ausser ein böser Nachbar zeigt dich bei den
Sherriffs an...dann bist du in Erklärungsnot?

ps2. viel Rauch um nichts? tip: bei ebay ein Bundeswehr-Tarnnetz kaufen und über das Auto werfen? Fiel Gluck
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France Prešeren
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Re: Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Bin nochmal auf die Suche gegangen und wohl auch fündig geworden.
Wer des Slowenischen mächtig ist, anbei der Link zur Info: http://www.mnz.gov.si/si/mnz_za_vas/ose ... bivalisce/" onclick="window.open(this.href);return false;

Dort steht auch, dass eine Strafe zwischen 400€ und 1200€ ausgesprochen werden kann, wenn man sich nicht angemeldet hat innerhalb von 3 Tagen. Umgekehrt bedeutet das aber aus meiner Sicht, wenn ich maximal 3 Tage in Slowenien bin, brauche ich mich nicht anzumelden. Das wiederum bedeutet für MICH, wenn jemand gefragt wird, wann er in Slowenien eingereist ist und er stets sagt vorgestern, wird es schwierig für die Amtsperson das Gegenteil zu beweisen. :scheinheilig2:
Nazadnje še, prijatlji,kozarce zase vzdignimo,ki smo zato se zbrat'li,ker dobro v srcu mislimo.
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