NOTRUF und SONDER-RUFNUMMERN + Wichtige Info´s
Moderator: Trojica
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Jun 2009
22
21:50
NOTRUF und SONDER-RUFNUMMERN + Wichtige Info´s
[schild]NOTRUF[/schild]
Notruf Slowenien
Polizei 113
Feuerwehr 112
Rettungsdienst 112
ADAC - Notrufnummer
ADAC-Notrufnummer:
Ganzjährige Hilfe durch deutsch sprechende Mitarbeiter unter:
0038 51 344 06 50
oder:
ADAC-Partnerclub:
Auto Moto Zveza Slovenije, Tel.: (01) 530 53 53
Hinweise !
Seit dem 1. Mai 2008 gilt in Slowenien ein verschärftes Gesetz über die Sicherheit im Straßenverkehr. Im Rahmen dieses Gesetzes sind für Geschwindigkeitsübertretungen sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss sehr hohe Geldbußen in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro vorgesehen.
Nicht in Slowenien wohnhafte ausländische Staatsangehörige sind zur sofortigen Begleichung der auferlegten Bußgelder verpflichtet. Der slowenischen Polizei steht das Mittel der zeitwilligen Entziehung von Reisepass oder Personalausweis zur Durchsetzung der Zahlungen zur Verfügung.
Das neue Gesetz sieht ausdrücklich auch die Möglichkeit einer Beschlagnahme der betreffenden Kfz sowie einen vorübergehenen Polzeigewahrsam der Fahrzeugführer vor.
Auch Mobiltelefongespräche während des Fahrens eines Kfz sind nunmehr ausdrücklich untersagt.
Winterreifenpflicht!
Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge die Pflicht zu Winterreifen, außerdem müssen Schneeketten mitgeführt werden.
[schild]GESETZ[/schild]
Vignette !!!
Nicht vergessen. In Slowenien herrscht Vignettenpflicht.
Preise + Gültigkeitsdauer hier http://www.tolltickets.com/country/slovenia/" onclick="window.open(this.href);return false;
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Seit dem 1. Mai 2008 gilt in Slowenien ein verschärftes Gesetz über die Sicherheit im Straßenverkehr. Im Rahmen dieses Gesetzes sind für Geschwindigkeitsübertretungen sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss sehr hohe Geldbußen in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro vorgesehen.
Nicht in Slowenien wohnhafte ausländische Staatsangehörige sind zur sofortigen Begleichung der auferlegten Bußgelder verpflichtet. Der slowenischen Polizei steht das Mittel der zeitwilligen Entziehung von Reisepass oder Personalausweis zur Durchsetzung der Zahlungen zur Verfügung.
Das neue Gesetz sieht ausdrücklich auch die Möglichkeit einer Beschlagnahme der betreffenden Kfz sowie einen vorübergehenen Polzeigewahrsam der Fahrzeugführer vor.
Auch Mobiltelefongespräche während des Fahrens eines Kfz sind nunmehr ausdrücklich untersagt.
Winterreifenpflicht!
Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge die Pflicht zu Winterreifen, außerdem müssen Schneeketten mitgeführt werden.
[schild]GESETZ[/schild]
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Jun 2009
23
18:40
Re: NOTRUF und SONDER-RUFNUMMERN + Wichtige Info´s
Danke für die Infos. Doch bei dem Punkt muss ich meckern. Es ist so, dass als Winterausrüstung nur Winterreifen gelten, die mind. 3mm Profil haben. In D sind es wohl immer noch 1,6mm. Doch als Winterausrüstung gelten auch Sommerreifen, wenn sie mind. 3mm Profil haben.Tom hat geschrieben:Winterreifenpflicht!
Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge die Pflicht zu Winterreifen, außerdem müssen Schneeketten mitgeführt werden.
[schild]GESETZ[/schild]
Und nur, wenn man Sommerreifen aufgezogen hat in dem besagten Zeitraum, herrscht die Pflicht Schneeketten mitzuführen. Diese sind verpflichtend aufzuziehen, wenn die Fahrbahn komplett mit Schnee bedeckt ist und man mit Sommerreifen fährt und natürlich immer, wenn das entsprechende Schild es vorschreibt. Fährt man also mit Winterreifen auf Straßen, auf denen keine generelle Schneekettenpflicht herrscht, angezeigt durch das Schild, braucht man auch keine Schneeketten mitführen.
Diesen kleinen Unterschied übersehen öfters mal die Medien und stellen es falsch dar. Hatte im alten Forum mal den Paragraphen gefunden und übersetzt gehabt. Vielleicht finde ich den Link auf die spezielle Seite der Polizei wieder, wo ich ihn damals mal fand.
Da fällt mir gerade noch eine Vorschrift ein, die es in D nicht gibt. Jedes Fahrzeug muss Ersatzbirnen mitführen und zwar für jede Art Birne einen Ersatz. Also ein Ersatz-Standlichbirnchen, eine Ersatz-Abblendlichtbirne, eine Ersatz-Blinkerbirne, usw.
Wie hoch die Strafe allerdings ausfällt, wenn man kein so ein Set dabei hat, weiß ich nicht. In einem anderen Forum wurden mal 100€ genannt, aber wie gesagt, genau weiß ich es nicht.
Ach ja, und beim Rückwärtsfahren muss die Warnblinkanlage eingeschlatet werden. Der ÖAMTC meint allerdings, das gelte nicht beim Einparken. Was die Häufigkeit des Einschaltens der Warnblinkanlage deutlich reduzieren würde. Sofern sich überhaupt jemand daran hält in SLO.
Nazadnje še, prijatlji,kozarce zase vzdignimo,ki smo zato se zbrat'li,ker dobro v srcu mislimo.
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Jun 2009
24
10:29
Re: NOTRUF und SONDER-RUFNUMMERN + Wichtige Info´s
Wie sieht das denn bei Xenonlicht aus? Da kann man nicht so einfach Ersatz in der Gegend herumfahren.France Prešeren hat geschrieben:
Da fällt mir gerade noch eine Vorschrift ein, die es in D nicht gibt. Jedes Fahrzeug muss Ersatzbirnen mitführen und zwar für jede Art Birne einen Ersatz. Also ein Ersatz-Standlichbirnchen, eine Ersatz-Abblendlichtbirne, eine Ersatz-Blinkerbirne, usw.
Wie hoch die Strafe allerdings ausfällt, wenn man kein so ein Set dabei hat, weiß ich nicht. In einem anderen Forum wurden mal 100€ genannt, aber wie gesagt, genau weiß ich es nicht.
Das gleiche Problem dürften wogl auch die jenigen haben, deren Fahrzeuge mit LED- Lampen ( bisher nur für Rücklichter, in seltenen Fällen auch Abblendlicht) ausgerüstet sind?
Hier sollte der Gesetzgeber dementsprechende Änderungen einbringen, sonst wirds teuer, ohne das man was dafür kann.
Jetzt wo ich das lese erinnere ich mich an den ein oder anderen in SLO, der beim Rückwärtsfahren die Warnblinker an hatte. Genau.France Prešeren hat geschrieben: Ach ja, und beim Rückwärtsfahren muss die Warnblinkanlage eingeschlatet werden. Der ÖAMTC meint allerdings, das gelte nicht beim Einparken. Was die Häufigkeit des Einschaltens der Warnblinkanlage deutlich reduzieren würde. Sofern sich überhaupt jemand daran hält in SLO.
Ich habe es aber bisher nie angeschaltet. Oooops!!
[schild]Blink...Blink[/schild]
Manche Leute drücken nur ein Auge zu, damit sie besser zielen können.
Dez 2010
04
21:02
Re: NOTRUF und SONDER-RUFNUMMERN + Wichtige Info´s
das mit den Schneeketten wusste ich bisher nicht; habe meine verschenkt;France Prešeren hat geschrieben: Diesen kleinen Unterschied übersehen öfters mal die Medien und stellen es falsch dar. Hatte im alten Forum mal den Paragraphen gefunden und übersetzt gehabt. Vielleicht finde ich den Link auf die spezielle Seite der Polizei wieder, wo ich ihn damals mal fand.
Bevor ich in Schneeketten investiere, kaufe ich mir lieber gute WR m. >10 mm v. Conti.
Macht auch nur für bestimmte Fahrzeuge Sinn; da möchte ich mal einen Polizisten sehen, wie der bei einem A1 die Front-Leuchtmittel auf der AB in 10-20 Minuten wechselt?( funktioniert fast gar nicht )France Prešeren hat geschrieben: Da fällt mir gerade noch eine Vorschrift ein, die es in D nicht gibt. Jedes Fahrzeug muss Ersatzbirnen mitführen und zwar für jede Art Birne einen Ersatz. Also ein Ersatz-Standlichbirnchen, eine Ersatz-Abblendlichtbirne, eine Ersatz-Blinkerbirne, usw.
Wie hoch die Strafe allerdings ausfällt, wenn man kein so ein Set dabei hat, weiß ich nicht. In einem anderen Forum wurden mal 100€ genannt, aber wie gesagt, genau weiß ich es nicht..
Die Leuchtmittelersatz-Regelung gilt auch für Italien; da langt aber nur eine Frontleuchten-Birne?
Finde ich sinnvoll; ich blinke immer beim Parkplatz-raus-/reinfahren. Warnblinklicht ist i.O.; denn wie soll Einer erkennen, ob da Jemand in die Parklücke rein- oder rausfährt. Sinnvoll!France Prešeren hat geschrieben: Ach ja, und beim Rückwärtsfahren muss die Warnblinkanlage eingeschlatet werden. Der ÖAMTC meint allerdings, das gelte nicht beim Einparken. Was die Häufigkeit des Einschaltens der Warnblinkanlage deutlich reduzieren würde. Sofern sich überhaupt jemand daran hält in SLO.
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Dez 2010
04
21:54
Re: NOTRUF und SONDER-RUFNUMMERN + Wichtige Info´s
Da bin ich ein wenig anderer Meinung. Die Warnfunktion vom Warnblinklicht sollte nicht überstrapaziert werden. Denn wenn es überall Blinkt, nimmt es irgendwann keiner mehr als Warnung war. Man sollte überlegen, dieses Warnblinklicht ist die einzigste erlaubte Einrichtung am PKW, die man hat, um auf gefährliche Situationen ( Stauende, Unfall, Panne) aufmerksam zu machen.Triglav hat geschrieben:
Finde ich sinnvoll; ich blinke immer beim Parkplatz-raus-/reinfahren. Warnblinklicht ist i.O.; denn wie soll Einer erkennen, ob da Jemand in die Parklücke rein- oder rausfährt. Sinnvoll!
Deshalb bin ich gegen eine solche "Verharmlosung" dieser sinnvollen Warnfunktion.
Gruß
Tom
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Dez 2010
07
22:05
Re: NOTRUF und SONDER-RUFNUMMERN + Wichtige Info´s
..ich fände es auch besser, wenn Frauen währrend der Fahrt permanent die warnblinker einschalten müssten!!! und beim einparken noch die lila Rundumleuchten...oder wenigstens so einen diskoball auf dem dach...
..nur mal so...als alter matšo...
MOMO
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Jan 2011
05
20:20
Re: NOTRUF und SONDER-RUFNUMMERN + Wichtige Info´s
Hab gerade meinen Freund angerufen, Fahrlehrer in Velenje, seine Aussage:
1. Rückwärtsfahren, nur noch den rechten Blinker einschalten.
2. Ketten nur mit haben, wenn man keine Winterreifen aufgezogen hat, nur dann ist es Pflicht, wobei für Slowenen gilt von 15.11 bis 15.3. Winterreifen. Fremdstaaten Angehörige müssen, z.B als in Deutschland zugelassenen KFZ, keine Winterreifen haben, aber halt dann eben Ketten mitführen.
3. Ersatzlampen Pflicht
4. Erste Hilfe
5. gelbe Weste.
Das ist seine Aussage.
1. Rückwärtsfahren, nur noch den rechten Blinker einschalten.
2. Ketten nur mit haben, wenn man keine Winterreifen aufgezogen hat, nur dann ist es Pflicht, wobei für Slowenen gilt von 15.11 bis 15.3. Winterreifen. Fremdstaaten Angehörige müssen, z.B als in Deutschland zugelassenen KFZ, keine Winterreifen haben, aber halt dann eben Ketten mitführen.
3. Ersatzlampen Pflicht
4. Erste Hilfe
5. gelbe Weste.
Das ist seine Aussage.
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Jan 2011
06
20:32
Re: NOTRUF und SONDER-RUFNUMMERN + Wichtige Info´s
Seid wann ist das so? Gibt es hierfür eine neue Vorschrift?Free Biker hat geschrieben:Hab gerade meinen Freund angerufen, Fahrlehrer in Velenje, seine Aussage:
1. Rückwärtsfahren, nur noch den rechten Blinker einschalten.
Das ist seine Aussage.
Selbst auf der Seite der slow. Polizei steht:
"Rückwärtsfahren
Beim Rückwärtsfahren müssen alle Warnblinklichter eingeschaltet werden."
Policija.si
Gruß
Tom
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Jan 2011
07
20:45
Re: NOTRUF und SONDER-RUFNUMMERN + Wichtige Info´s
Ich kann nur sagen, das ich 10 Minuten, bevor ich den Beitrag hier rein schrieb den Fahrlehrer diesbezüglich angerufen habe.
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Jan 2011
07
22:21
Re: NOTRUF und SONDER-RUFNUMMERN + Wichtige Info´s
Beides stimmt. Wenn man rückwärts fährt, ist die Warnblinkanlage einzuschalten. Wenn man allerdings rückwärts einparkt, dann der Blinker, auf dessen Seite man rückwärts einparkt. In Einbahnstraßen kann man schließlich auch links einparken und dann ist natürlich der linke Blinker zu verwenden. Fährt man allerdings rückwärts aus einer Parklücke z.B. auf einem Supermarktparkplatz, ist die Warnblinkanlage einzuschalten. Das ist zumindest, was ich aus verschiedenen Nachrichtenseiten herausgelesen habe.
Nazadnje še, prijatlji,kozarce zase vzdignimo,ki smo zato se zbrat'li,ker dobro v srcu mislimo.
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