Grunderwerbsteuer in Slowenien, bei Teilung
Verfasst: 11. Mär 2018 13:00
Guten Tag
Frage: lt. Notar, Advokat gibt es mehrere unterschiedliche Aussagen.
Der Eine behauptet im Fall A, dass wenn ein bebautes Grundstück aufgeteilt wird, die Vermessungskosten
( diese werden nicht bestritten, da notwendig ) + Grunderwerbssteuern fällig werden(slotax2%)
d.h. 5 Geschwister + deren Nachkommen, sind auf einer Parzelle gemeinschaftlich eingetragen( lt. Sklep,Zemljiška knjiga/sodisce .
Jede 1/5-tel Partei soll ein 1/5-tel im Aussenverhältnis nun erhalten, inc. neuer Parzellen-Teiler-Nummer, neue Koordinaten, usw.
Die Frage ist, wenn Jemand eh schon im Grundbuch ( 20 von 100% Anteil eingetragen ist, weshalb bezahlt dieser dann denn
noch mal eine Grunderwerbsteuer?
Europäisch gesehen, würde maximal eine Umschreibungsgebühr auf den Grundbuchämtern entfallen, wenn im
Innenverhältnis eine Umschreibung erfolgen würde. In dem genannten Fall würde ja dann extra noch abkassiert werden,
bzw. sich die Ämter unzulässig bereichern?
Besten Dank
Frage: lt. Notar, Advokat gibt es mehrere unterschiedliche Aussagen.
Der Eine behauptet im Fall A, dass wenn ein bebautes Grundstück aufgeteilt wird, die Vermessungskosten
( diese werden nicht bestritten, da notwendig ) + Grunderwerbssteuern fällig werden(slotax2%)
d.h. 5 Geschwister + deren Nachkommen, sind auf einer Parzelle gemeinschaftlich eingetragen( lt. Sklep,Zemljiška knjiga/sodisce .
Jede 1/5-tel Partei soll ein 1/5-tel im Aussenverhältnis nun erhalten, inc. neuer Parzellen-Teiler-Nummer, neue Koordinaten, usw.
Die Frage ist, wenn Jemand eh schon im Grundbuch ( 20 von 100% Anteil eingetragen ist, weshalb bezahlt dieser dann denn
noch mal eine Grunderwerbsteuer?
Europäisch gesehen, würde maximal eine Umschreibungsgebühr auf den Grundbuchämtern entfallen, wenn im
Innenverhältnis eine Umschreibung erfolgen würde. In dem genannten Fall würde ja dann extra noch abkassiert werden,
bzw. sich die Ämter unzulässig bereichern?
Besten Dank