Baugesetze
Verfasst: 4. Nov 2018 15:54
Hallo zusammen
Bin Neu in diesem Forum, bin aus CH und werde meinen Wohnsitz in absehbarer Zeit nach Slowenien verlegen.
Aufenthaltsbewilligung, Steuernummer und EMSO sind in Arbeit. Die Immobilie an der Österreichischen Grenze ist gefunden und die Finanzierung steht. Das Grundstück hat 2400 m2, Nachbarn sind drei Stück vorhanden.
Da ich meine Zeit als Frührentner nicht auf der Terrasse an der Sonne verbringen möchte ist beim Erwerb der Immobilie ein Killerkriterium die Erstellung eines Nebengebäudes mit Länge 14 Meter, Breite 7 Meter und Höhe 6 Meter, als Hobby Garage Voraussetzung.
In der Garage bastle ich an meinen alten Autos und zum Zeitvertreib möchte ich das eine oder andere Auto restaurieren, nicht gewerblich.
Nun meine Frage: Kennen die Baugesetze in Slowenien nicht und finde im Internet nichts dazu. Im ersten Schritt geht es um die mögliche Machbarkeit ohne gleich ein Baubewilligung einzureichen oder um mögliche Angaben welche Kriterien im Baugesetz relevant sind.
Kenne nur das Baugesetz von CH da muss das Grundstück in der Gewerbezone sein, ein Ölabscheider wird benötigt, Grenzabstand mindesten halbe Gebäudehöhe, Ausnützungsziffer 0.3 bis 0.6 und und...
Wie stelle ich das am einfachsten an und ist ein 380 Volt Anschluss ein Problem?
Auf Österreichischer Seite ist ein Teil meiner Verwandten bestehend aus Maurer, Elektriker und Zimmermann.
Sollte als relativ einfach machbar sein wenn eine Bewilligung vorliegt.
Beste Grüsse
Marcel
Bin Neu in diesem Forum, bin aus CH und werde meinen Wohnsitz in absehbarer Zeit nach Slowenien verlegen.
Aufenthaltsbewilligung, Steuernummer und EMSO sind in Arbeit. Die Immobilie an der Österreichischen Grenze ist gefunden und die Finanzierung steht. Das Grundstück hat 2400 m2, Nachbarn sind drei Stück vorhanden.
Da ich meine Zeit als Frührentner nicht auf der Terrasse an der Sonne verbringen möchte ist beim Erwerb der Immobilie ein Killerkriterium die Erstellung eines Nebengebäudes mit Länge 14 Meter, Breite 7 Meter und Höhe 6 Meter, als Hobby Garage Voraussetzung.
In der Garage bastle ich an meinen alten Autos und zum Zeitvertreib möchte ich das eine oder andere Auto restaurieren, nicht gewerblich.
Nun meine Frage: Kennen die Baugesetze in Slowenien nicht und finde im Internet nichts dazu. Im ersten Schritt geht es um die mögliche Machbarkeit ohne gleich ein Baubewilligung einzureichen oder um mögliche Angaben welche Kriterien im Baugesetz relevant sind.
Kenne nur das Baugesetz von CH da muss das Grundstück in der Gewerbezone sein, ein Ölabscheider wird benötigt, Grenzabstand mindesten halbe Gebäudehöhe, Ausnützungsziffer 0.3 bis 0.6 und und...
Wie stelle ich das am einfachsten an und ist ein 380 Volt Anschluss ein Problem?
Auf Österreichischer Seite ist ein Teil meiner Verwandten bestehend aus Maurer, Elektriker und Zimmermann.
Sollte als relativ einfach machbar sein wenn eine Bewilligung vorliegt.
Beste Grüsse
Marcel