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Re: Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?

Verfasst: 7. Jan 2010 10:33
von Benutzer 989 gelöscht

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MOMO hat geschrieben:um es mal deutsch zu sagen...du kannst mit jeder anhängerkupplung durch slowenien fahren.... :wink:
Tom hat geschrieben:Hatte nur neulich gehört, dass es nicht erlaubt ist, mit einer AHK ohne Last herumzufahren.
das war wirklich mal so, aber jetzt ohne Probleme möglich.
wäre ja auch irsinn...ein touri, der mit wohnwagen hier Urlaub macht, muß den zum Brötchenkaufen mitnehmen--- :???:
na ja, viel Rauch um nichts? so soll es sein!
Nur kann so ein kleiner Hasenschiss oft Probleme bereiten? z.b. wissen die Wenigsten, dass man für Italien eine grüne Versicherungskarte benötigt - ja nicht mal mein Agent wusste das.

Passieren tut lange nix, aber wenn kontrolliert wird oder man einen Unfall hat, wird die grüne Karte ( übrigens unverbindlich beim Agenten ) fällig.
Wenn die grüne Karte nicht vorlegbar ist....dann
1. Führerscheinentzug :schimpf2:
2. Beschlagnahme des eigenen Fahrzeuges :schimpf2:
3. möglicherweise noch Knast, wenn man vor Ärger randaliert? :wikingerkeule:

evtl. für diejenigen interessant, welche die grandiose Idee haben, die slow. Mautstrecken umgehen zu wollen, zw. via Italien? :mrgreen:

Re: Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?

Verfasst: 7. Jan 2010 14:53
von MOMO
ich hab die schon ewigkeiten immer dabei...ob nötig oder nicht....in Slo ist die aber nicht umsonst....kostet glaub ich 5 € für ein Jahr...

MOMO

Re: Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?

Verfasst: 26. Sep 2017 11:24
von Steven
Vor ca. 5-6 Jahren bekam ich eine Geldstrafe von 300 € wegen einer Starren-AHK ohne Anhänger. Weil ich mit dem Polizisten diskutierte um die Vorschrift zu verstehen wurde im Protokoll vermerkt das ich mit dem Polizisten gestritten habe! Ich habe lediglich um eine genau Erklärung gebeten was den jetzt Falsch sei eine starre AHK zu haben ohne Anhänger.

Als ich am Polizeiposten zur Abklärung fuhr - erklärte mir zuständige Polizist das ich bei der starren AHK schrauben habe um sie abzunehmen!

Nachdem ich das jetzt hier überflogen habe - kommt es mir vor als ob die Polizei mir einfach eine reinwürgen wollte!!!

Hätte ich diese Informationen damals gehabt hätte ich juristische Schritte unternommen.

Re: Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?

Verfasst: 26. Sep 2017 18:35
von France Prešeren
Hallo Steven und willkommen im Forum!

Hast du den Strafzettel vielleicht noch? Dort muss stehen, wofür du den bekommen hast. Nachdem es die Vorschrift mit der abnehmbaren AHK schon lange nicht mehr gibt, war es dem Polizisten auch nicht möglich, dies als Grund anzugeben. Es muss also etwas anderes drauf stehen und es wäre interessant, was er als Grund angegeben hat.

:prost:

Re: Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?

Verfasst: 27. Sep 2017 06:21
von Benutzer 989 gelöscht
ein Verwandter mahnte auch mal in 2010, dass die starre AHK nicht erlaubt wäre...nur so nebenbei in einem Gespräch
direkt am Fahrzeug. Unternehmer, selber Kupplungsfahrer, Bau.....

Vermutlich eine Alt-Regelung aus kommunistischen Zeiten, damit die Bolschewiken wieder mal am Strassenrand abkassieren
konnten...wurde halt so von den Nachfolgern der Kommunisten nach 1991 irgendwann übernommen?
Oder ein frustrierter Magistratler ( bolschewikiischer Sozialneider, ohne Garten ) hatte diese dümmliche Regelung eingeführt...
vermutlich aus Ljubljana-se-Bolana)?

ps.
In Österreich fährt jeder Zweite mit einer AHK herum, ohne Anhänger...dort gehört die AHK einfach dazu. Weil: wie soll das Material vom
Baumarkt nach Hause ? Gleiches in Frankreich, Deutschland, Schweiz...