France Prešeren hat geschrieben: ↑7. Jan 2018 23:49
Sonst würde sich jeder die Zulassungsstelle aussuchen, wo die geringste Regionalklasse gilt.
auch ein gutes Argument..
France Prešeren hat geschrieben: ↑7. Jan 2018 23:49
... stellt sich heraus, dass du mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland bist und fährst mit einem slowenischen Kennzeichen herum, kannst du sogar wegen Steuerhinterziehung belangt werden und dann wird es richtig teuer...
dann hatte der Freund vermutlich keine
Vollmachtserklärung dabei, welche bestätigt, dass der Fahrzeugführer erlaubterweise mit dem
Fahrzeug von A nach B fahren darf?
Wird in Österreich ganz scharf ab-gestraft, sogar die Fahrzeuge dann noch zum Tüv verbracht, wenn optisch der Eindruck ensteht,
dass das "ausländische Fahrzeug" nicht fahrtüchtig ist.
So einem Kollegen ergangen. Hatte keine Vollmachtserklärung dabei - die Auslösung beim Tüv kostete paar hundert €...sogar rund 500.
Den Tüv durften aber die Austria-Sherriffs bezahlen, weil das Fahrzeug keine gravierenden Mängel beim Austria-TÜV hatte.
Schaute nur optisch so aus.
Problematisch ist, wenn die Vollmachtserklärung auf Kyrillisch - dann spinnens komplett ab, die ex-Gendarmen. Dann gibt es einen riesen
Wirbel
ot:
Steuerhinterziehung ist bekannt, wenn Fahrzeug im Ausland nicht rechtzeitig umgemeldet wird. Straßensanierungen + Bau kosten.
Gibt genug Kroaten hier, welche schon Strafe zahlten.
E's geht hierbei eher um die Frage, wie es in Slowenien gehandhabt wird, wenn ein Fahrzeug in Deutschland gemeldet und
das Zweitfahrzeug lokal in Slowenien am SLO-Perma-Wohnsitz. Grundsätzlich bezahlt man ja in beiden Ländern schon die
Grundsteuern, Kfz- + Versicherungssteuer + die jeweiligen Spritsteuern
Der Permaaufenthalt wäre schon in SLO ( d.h. so 80 % ), der Rest in D, Ausland, ...wg. Behörden-, Bankgänge.
lt. dt. Landratsamt wäre es maximal möglich, ein Fahrzeug ausserhalb Deutschlands am Permawohnsitz anzumelden +
ein 2.-Fahrzeug in Deutschland, wenn Gewerbeanmeldung vor liegt ( Meldeadresse, Kleingewerbe langt ohne Bilanzpflicht;
Landratsamt benötigt nur eine dt. Gewerbeanmeldung der jeweiligen Gemeinde/Stadt; so das Landratsamt ) Wogegen die Anmeldung ohne
festem Wohnsitz in D nicht möglich ist. So der Stand.
Nun stellt sich die Frage:
Ist es möglich, wenn man den Permawohnsitz in D gemeldet, dennoch in SLO einen kleinen Renault-Einkaufsflitzer zusätzlich
anmelden kann, ohne jegliche slow. Gewerbeanmeldung?(Gebaren?) - oder es noch andere Alternativen gibt?(wie in Kroatien)
Haus in SLO hat schon eine richtige Hausnummer und Grund-Steuer wird auch regulär bezahlt; kein Vikent
Die Umschreibung der Rabatte in D übernimmt nun die deutsche Versicherung. Das ist bisherig geklärt, weil die slowenischen
Versicherungen die 20 Jahre Schadenfreiheitsjahre zwar übernehmen, aber keine Umschreibung. Ein Umschreibung wäre zwar
möglich, lt. slow. Versicherungen - aber zu schlechteren Konditionen. Der eine oder andere Elternteil müsste dann in Slo
eine Versicherung eindecken, so dass eine Umschreibung erfolgen könnte(Gebaren; daher eher umständlich )
Wenn SF20 übernommen, ist die Differenz zum sf36er oder höher, eh nur paar € mehr - daher eher irr-Elefant. Hauptsache,
sf20 werden übernommen.
So hätte man zwei Fahrzeuge in zwei verschiedenen Ländern + deren Rabattstufen(sf 20+36 // 20/20, )
und könnte die lästigen Transferfahrten mit Auto über die Alpen sich dann sparen.
Vorteile: Ersparnis von Diesel, Mautkosten, Nerven anderweitig anlegen(bitcoin, Photovoltaikpanele, Mittagessen, usw. )
und die Zeiten könnte man dann produktiver nutzen(Wirtschafzeitungen lesen, Bier trinken, Brotzzeit machen, schlafen )
ps. bisherige Kosten für Hin+Zurück über die Alpen bei 26 Fahrten jährlich...rd. 3.000 € ( incl. asfinag-Jahreskarten, Tauern-
Jahreskarte, Karawanken-Gebühren, ohne slow. Autobahn-Vignette )
Verweildauer: ca. 416 h unproduktive Zeit. D.h.. rd. 17,33 Tage im Auto verbringen müssen...
ps2.
Versicherungsrabatte gelten rd. 7 Jahre lang, nach der Ausserbetriebnahme. Lösung2: Permawohnsitz kurz in Slowenien
abmelden und in D dann Perma + "Schrottfahrzeug" dann 185 Tage lang anmelden - dan bleibt der Rabattschutz wieder
7 Jahr ruhend(sonst Verlust)