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Fragen zu Meldeadresse in Slowenien / Staatsbürgerschaft

Verfasst: 8. Sep 2021 08:37
von robbie-tobbie
Hi zusammen,

habe da mal ein paar Fragen.

Das Konstrukt: man hat die slowenische Staatsbürgerschaft von Geburt an, lebt aber in Deutschland. Wenn man jetzt plötzlich keine Meldeadresse mehr hat, verliert man die slowenische Staatsbürgerschaft dann?
Des Weiteren: wenn man eine Meldeadresse hat, entstehen dem Hauseigentümer irgendwelche Kosten?

Vielleicht weiß ja jemand etwas dazu, würde mich freuen. Vielen Dank schon mal vorab :smile:

Re: Fragen zu Meldeadresse in Slowenien / Staatsbürgerschaft

Verfasst: 8. Sep 2021 14:00
von Trojica
boahhh....da kann ich net weiterhelfen....habe auch Schatz gefragt....vielleicht wendest dich ans slowenische Konsulat vor Ort....oder an die betreffende Obcina in Slo...

Re: Fragen zu Meldeadresse in Slowenien / Staatsbürgerschaft

Verfasst: 8. Sep 2021 16:17
von Benutzer 989 gelöscht
robbie-tobbie hat geschrieben: 8. Sep 2021 08:37 Wenn man jetzt plötzlich keine Meldeadresse mehr hat, verliert man die slowenische Staatsbürgerschaft dann?
Nein, verliert man nicht.
Schwieriger wird es halt nach längerer Zeit, wenn du zb. paar Jahre auf CostaRica lebst, mit dem Nachweis. Gibt genug
DUDEs, welche sich irgendwo jahrzehntelang vermuscheln und dann nach paar Jahren
einen Pass oder Perso auf den Konsulaten bestellen wollen. Dann muss man halt den ganzen Geburtsurkunden, usw-Zirkus durchziehen
...und belegen, dass man der slowenische DUDE-Josip oder Janez genau ist.
Ob der alte Person aus 1984 dann noch auf der Obcina als Nachweis gilt ? Müsste man halt testen.
-
In Deitschland muss man halt eine Identität haben - aber nicht notorisch mit führen. Ob da nun eine Hoteladresse drauf steht
ist den Ämtern wurschdd. Wenn aber längere Zeit verzogen, dann schwieriger, wg. Ident-Nachweis
robbie-tobbie hat geschrieben: 8. Sep 2021 08:37 Des Weiteren: wenn man eine Meldeadresse hat, entstehen dem Hauseigentümer irgendwelche Kosten?
Der Hauseigentümer muss Grundsteuern bezahlen. Er erhält aus Slowenien einen Zahlungsbescheid.
Der Zahlbetrag wird ganz einfach via iban vom dt. Konto überwiesen.
Sollte die Steuer nicht bezahlt werden - wird diese vermutlich mit Extragebühren später kassiert oder
dein Haus wird dann zwangsversteigert.
Ein DUDE in Litija bezahlte seine Wassergebühren nicht und bockte herum. Am Ende musste er dann
ausziehen...und ein Spekulant zog ein ...
wg. 350 € Forderung

Re: Fragen zu Meldeadresse in Slowenien / Staatsbürgerschaft

Verfasst: 8. Sep 2021 16:18
von Benutzer 989 gelöscht
robbie-tobbie hat geschrieben: 8. Sep 2021 08:37 ... verliert man die slowenische Staatsbürgerschaft dann?
Staatsbürgerschaft verliert man durch Tod - danach ist man nicht mehr registriert in den Statuten -

Re: Fragen zu Meldeadresse in Slowenien / Staatsbürgerschaft

Verfasst: 9. Sep 2021 18:45
von robbie-tobbie
Super, erstmal vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

Eines habe ich aber nicht verstanden:
posteo hat geschrieben: 8. Sep 2021 16:17 Der Hauseigentümer muss Grundsteuern bezahlen.
Ist die Grundsteuer denn abhängig von der Anzahl der gemeldeten Personen?

Re: Fragen zu Meldeadresse in Slowenien / Staatsbürgerschaft

Verfasst: 9. Sep 2021 19:26
von Benutzer 989 gelöscht
robbie-tobbie hat geschrieben: 9. Sep 2021 18:45 Ist die Grundsteuer denn abhängig von der Anzahl der gemeldeten Personen?
Nein.
Es gibt Berechnungen für gewerblich-, privatgenutzte-, landwirtschaftlich genutzte Gebäude, Äckern, landwirtschaftlich genutzt
Waldflächen, Feldern, Wiesen usw.
Über hoch-mathematische Formelkonstrukte ergibt sich eine Zahllast, welche dann beglichen werden muss. Versteht aber
keine Oma oder auch kein Bau-Ingschnöhr mehr, weil
einfach eine abstrakte Formel...auch für Mathematik-Begeisterte...kaum nach-vollziehbar. Vermutlich ver-code-ed, wie die
Sparkassen-Sprache,
oder bei den Ärzten, Pharma + Polit-Adlaten-Löffeln....damit ja Keiner mehr die Sprache versteht und verwirrt wird. Der DUDE
soll nur brav bezahlen....sonst nix


zb.
kostet ein 3-stöckiges Haus + Grund ca. 150 €, bj. 1980er Jahre. Für ältere Gebäude bezahlt man dann merklich weniger, wenn
Ausbaustufen, wie Bäder, Zentralheizungen, usw. fehlen.

Hängen mehr Eigentümer im Grundbuch, pro Parzelle - bezahlen die ganzen DUDEs einen Schnitt oder die Zahlerei wird
dann aufgeteilt. Der eine DUDE bezahlt für die Äcker, der Andere paar € für das ehemalige Gewerbegebäude...der ganz
Andere paar € für die Waldflächen usw.
Jeder bekommt dann einen vereinbarten Zahlbescheid von den Finanzbehörden zugesendet.

Unter Umständen kann man gegen einen Steuerbescheid einen Widerspruch einreichen und um die Höhe der Zahllast
dann feilschen, wie auf dem Viechmarkt.
Wenn das Finanzamt meint, die Hütte ist 100.000 € wert...kann man ja argumentieren, dass nur Stillstand, ohne WC, ohne
Bad, ohne Heizung, ohne Dämmung usw.
Dann bezahlt man vermutlich nur noch das halbe Geld ? ( Haben hier auch mehrere Ausführungen der slow. Sodstvo.




ps. am Besten,...man kauft sich eine alte Tanya ( ein abgeranztes Bauerhof-kleingehöft ) Baut erst mal einen dicken Tuja-Zaun
herum und saniert dann später komplett auf.
Wenn in den Steuerstatuten = bau- oder sanierungs-Zustand steht...dann bleibt der Steuersatz jahrzehntelang bestehen.
-
Wer allerdings so depperd ist und die Behördendudes herein lässt in die Bude, ist selber schuld.
Wer eine Wärmepumpenanlage hat...benötigt auch keinen Kaminkehrer-Spion im Haus.

Wenn der Stromableser-Spion kommt, dann Alles zu sperren und paar Zementsäcke und Schaufeln hin stellen.

So ist man aus dem Schneider und spart dann Steuern. Aussenwand nicht behandeln - evtl. nur einen Kalk-Sumpfkalk-
Sandgemisch hin werfen und die Bretter nicht malen ( werden dann grau - aber 100 Jahre alt und schauen schweins aus )



Kucan hatte einst auch eine 70.000 € Bude gekauft ...und dann für eine halbe mio wieder verkauft. Darum ist das
Steueramt dem DUDE nun hinterher....steht aber in der DELO nicht ...eh kloar