§25, 4
Mit dem PKW auf 2 Rädern oder mit dem Motorrad auf 1 Rad fahren kostet 300€ und 5 Punkte
§28, 2
Warnblinkanlage nicht benutzen beim Rückwärtsfahren kostet 40€. Beim rückwärts Einparken oder rückwärts Umdrehen ist der Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
§32, 1
Höchstgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Zonen mit Schrittgeschwindigkeit ist 10 km/h.
§36, 6
200€ Strafe gibt es für das rechts Überholen, wo es nicht erlaubt ist
§40, 4
Einspurige Fahrzeuge (Motorräder) dürfen an langsamen oder stehenden Kolonnen vorsichtig vorbeifahren, wenn genug Platz vorhanden ist und die Kolonne nicht vor einer Kreuzung steht.
§49, 4
Fußgängern das Überqueren der Straße an einem Fußgängerüberweg nicht ermöglichen, kostet 300€ und 5 Punkte.
§52, 2
Maximal 30 cm weg vom Randstein bzw. der Straßenbegrenzung darf geparkt werden außer es wird etwas anderes vorgegeben. (80€)
§52,
4 (1) Wenn nicht anders ausgewiesen, darf 5 m vor einem Fußgängerüberweg nicht geparkt werden. (40€)
4 (3) 15 m ab der nächstgelegenen Schiene darf nicht geparkt werden. (40€)
4 (8) Auf Fahrbahnen, wenn weniger als 3 m zum Vorbeifahren frei bleiben würden, ist das Parken verboten. (80€)
§54,3
80€ Strafe kostet das Fahren mit offener Türe.
§55,2
Fahrzeug nicht gegen Diebstahl sichern kostet 40€.
§58, 2
Polizei nicht rufen
und Fahrer des Schienenfahrzeuges nicht rechtzeitig warnen, wenn das Fahrzeug auf Schienen stehen bleibt, kostet 80€.
§59, 2
Ausländische Fahrzeuge brauchen im Winter auch eine Winterausrüstung.
§61, 4
Nebelschlussleuchte ist erst ab einer Sichtweite unter 50 m erlaubt aber nicht bei Kolonnenfahrten und Stau. (40€)
§66, 3
Der Transport von Heugabeln, Sensen und ähnlichen Dingen ist auf einspurigen Fahrzeugen verboten. (120€, bei Fahrzeugen ohne Führerscheinpflicht 40€)
§72, 5
Telefonieren auf dem Fahrrad ohne Freisprecheinrichtung bzw. Einohrstöpsel kostet 40€.
§84, 3
Personen bis 14 Jahre müssen auf dem Fahrrad einen Fahrradhelm tragen. (keine Angabe zum Bußgeld)
§97, 2
Ein Fußgänger, der in der Nacht außerhalb geschlossener Ortschaften oder in unbeleuchteten Ortschaften geht, wo es keinen Fußgängerweg gibt, muss an einer sichtbaren Stelle ein zur Fahrbahn gerichtetes weißes Licht tragen, das in beide Richtungen sichtbar ist oder eine gelbe oder orangene Warnweste mit eingearbeiteten weißen Reflektoren tragen. (40€)
§104,
3 Mitfahrer auf einem Motorrad müssen älter als 12 Jahre sein. (80€)
4 Alkoholisierte Personen dürfen auf dem Motorrad nicht mitgenommen werden. (160€)
§137,
1 Kinder bis 6 Jahre müssen mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Bei Begleitung durch eine volljährige Person dürfen sie auf verkehrsberuhigten Straßen fahren.
2 Kinder bis 14 Jahre, die keine Fahrradprüfung haben, dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen.
3 Auf der Straße darf ein Fahrrad von einem mindestens 8 jährigen Kind gefahren werden, das eine gültige Fahrradprüfbescheinigung dabei hat und von einer mindestens 14 jährigen Person begleitet wird.
STVO:
http://www.uradni-list.si/1/content?id=" onclick="window.open(this.href);return false; ... ga+prometa
Aktualisierungsgesetz:
http://www.uradni-list.si/1/content?id=" onclick="window.open(this.href);return false; ... GA+PROMETA