Finanzielle Mittel für Aufenthaltserlaubnis

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doberdan
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Feb 2016 05 11:55

Finanzielle Mittel für Aufenthaltserlaubnis

Ungelesener Beitrag von doberdan

Hallo zusammen,

es heißt immer, man bräuchte "ausreichend finanzielle Mittel" um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Gibt es für Slowenien konkrete Zahlen (Zum Beispiel: EUR 7.000,- / Person / Jahr)? Bzw. wie streng sind die Ämter diesbezüglich in der Praxis?

Bin für jeden Tipp dankbar.
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France Prešeren
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Re: Finanzielle Mittel für Aufenthaltserlaubnis

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Da kann es keine Mindestgrenze geben. Hast du vor, dich in Ljubljana anzumelden und in einer Mietwohnung zu leben, brauchst du mehr Geld, als wenn du irgendwo an der Grenze zu Ungarn ein Haus frei zur Verfügung hast. Die Frage ist lediglich, kannst du deinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten. Je zweifelhafter das ist, desto kürzer werden deine temporären Aufenthaltserlaubnisse und als Person ohne slowenische Staatsangehörigkeit wird sie zumindest erstmal sicher temporär erteilt.

Wie streng es ausgelegt wird, ist wie überall Glückssache. Vergleichbar mit Deutschland. In einer Region darf so ziemlich jeder bleiben, der es möchte. In anderen Regionen wird streng abgeschoben.
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MOMO
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Re: Finanzielle Mittel für Aufenthaltserlaubnis

Ungelesener Beitrag von MOMO

so nicht ganz richtig....
Für die Aufenthaltserlaubnis muß man monatlich ein Einkommen nachweisen können, vor 8 Jahren waren das ca. 250€, dürfte jetzt mehr sein. Entweder Lohn, Pension, Vermietung, Lottogewinn oder illegale Marihuanageschäfte.
Hat man das alles nicht benötigt man einen Bürgen, das muß dann aber notariell beglaubigt werden.
So läuft das in Slowenien, ohne nix gibts nix... :wink:
3 Monate darfst du dich ohne aufhalten.
lg
MOMO
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France Prešeren
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Re: Finanzielle Mittel für Aufenthaltserlaubnis

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Hatte mich auf das Fremdengesetz gestützt.
(3) Tujec, ki želi prebivati v Republiki Sloveniji, mora imeti veljavno potno listino, katere veljavnost je najmanj tri mesece daljša od nameravanega prebivanja v Republiki Sloveniji, ustrezno zdravstveno zavarovanje in zadostna sredstva za preživljanje v času prebivanja v državi oziroma mu mora biti preživljanje kako drugače zagotovljeno, mesečno najmanj v višini, kolikor znaša osnovni znesek minimalnega dohodka v Republiki Sloveniji. S pogodbo, s katero tujcu druga fizična ali pravna oseba izplačuje določen znesek za preživljanje, lahko tujec dokazuje največ polovico zagotovljenih sredstev za preživljanje, v celoti pa le v primeru izdaje dovoljenja za prebivanje zaradi študija. Pogodba mora biti sklenjena v Republiki Sloveniji v obliki neposredno izvršljivega notarskega zapisa.
Da ist es so wage beschrieben, wie ich es ausführte. Kann natürlich sein, dass es da Anweisungen für die Meldeämter gibt, die das konkretisieren.

EDIT: Jetzt habe ich was dazu gefunden.
zadostna sredstva za preživljanje
(mesečno najmanj v višini osnovnega
zneska minimalnega dohodka v Republiki
Sloveniji);
http://www.ess.gov.si/_files/1948/KAKO% ... VENIJO.pdf

Dieser Mindestsatz beträgt zurzeit 288,81€ pro Monat.
http://www.mddsz.gov.si/si/delovna_podr ... lna_pomoc/
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doberdan
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Re: Finanzielle Mittel für Aufenthaltserlaubnis

Ungelesener Beitrag von doberdan

Vielen Dank, ihr habt mir sehr weitergeholfen!
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